1. InkrafttretenDer Vertrag zwischen der Bildungsanbieterin, AKAD Höhere Fachschule Banking und Finance AG (nachfolgend AKAD) und dem Lehrgangsteilnehmer tritt mit Unterschrift des Lehrgangsteilnehmers in Kraft und die Studiengebühren werden fällig, sobald die erste Lehrmittelsendung ausgeliefert wurde. nach oben 2. AnmeldungDie Anmeldung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und wird durch das Sekretariat bestätigt. Die Teilnehmeranzahl für Studiengänge mit Präsenzunterricht ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldeschluss ist bis am 15. Juni vor Studienbeginn. Eine Anmeldung nach Anmeldeschluss bis zum Start des Studiums ist auf Anfrage möglich.nach oben 3. Annullation der AnmeldungDie Lehrgangsteilnehmer können ihre Anmeldung bis am 31.7. kostenlos zurückziehen (=Annullierung der Anmeldung). Die bereits bezogenen Lehrmittel müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Für Annullationen ab dem 1.8. bis zum Studienbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 700.- erhoben. Bereits bearbeitete Lehrmittel werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung (Annullierung des Vertrags) per Start Studium tritt die reguläre Kündigungsfrist in Kraft, d.h. das ganze Semester wird zur Zahlung fällig. nach oben 4. Austritt während des StudiumsEin vorzeitiger Rücktritt (Kündigung) aus dem Studiengang ist auf Ende jedes Semesters (Ende Februar / Ende August) möglich. Diese Kündigung erfolgt schriftlich durch eingeschriebenen Brief bis spätestens 1 Monat vor Semesterende (31. Januar / 31. Juli; Poststempel). Sofern rechtzeitig gekündigt wurde, sind die Studiengebühren lediglich bis Ende des betreffenden Semesters geschuldet. Bei Austritt infolge disziplinarischer Massnahmen sind die Studiengebühren bis zum Ende des betreffenden Semesters geschuldet. Die erworbenen Kreditleistungen behalten für einen Studienunterbruch von maximal drei Jahren ihre Gültigkeit, gemäss Reglement über das Qualifikationsverfahren. nach oben Hat der Lehrgangsteilnehmer das Studienjahr nicht erfolgreich beendet und kann weder provisorisch noch definitiv ins nächste Studienjahr promoviert werden, erfolgt eine Auflösung des Vertrages infolge Nichterfüllung der Promotionsbedingungen ohne Kostenfolge für den Lehrgangsteilnehmer. Im Falle einer Repetition des Studienjahrs ist eine Neuanmeldung nötig.
Wenn das Studium infolge nicht bestandener Nachprüfungen oder einem negativem Rekursentscheid nicht fortgesetzt werden kann, werden bereits bezahlte Studiengebühren für das laufende Semester zurückerstattet. Die Lehrmittel müssen ungebraucht zurückgegeben werden, ansonsten werden die bereits bearbeiteten Lehrmittel in Rechnung gestellt. nach oben 6. Studienhonorar / ZahlungsbedingungenDas Studienhonorar ist im Voraus für jeweils ein Semester zu bezahlen. Bei Abwesenheit vom Unterricht infolge Militärdienst, Krankheit, Ferien oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion des Studienhonorars. Für Teilnehmer, welche das Studienhonorar nicht durch den Arbeitgeber direkt vergütet erhalten, werden auf Wunsch auch andere Zahlungsmodalitäten vereinbart.nach oben 7. Umfang des StudienhonorarsIm Studienhonorar ist alles inbegriffen, was zur Erreichung des Studienziels notwendig ist. Ausnahmen: fakultative Anlässe, fakultative Fachliteratur, Gesetzestexte, Studienhilfsmittel, Spesen für Mehrtagesschulungen wie z.B. Übernachtungen oder Reisespesen. nach oben 8. Verbindlichkeiten des Studienhonorars Das Studienhonorar bleibt während der Studiengangsdauer unverändert. Nach einer Kündigung hingegen treten bei späterer Wiederaufnahme des Studiums die dann geltenden Studiengebühren in Kraft.nach oben 9. VoraussetzungVoraussetzung für die Absolvierung dieses Studiengangs ist ein Internetzugang.nach oben 10. DurchführungFalls bei Anmeldeschluss nicht genügend Anmeldungen vorliegen (weniger als 19 Studierende), behält sich die AKAD vor, die Durchführung abzusagen. Die angemeldeten Personen werden umgehend informiert. Irgendwelche Ansprüche gegen die AKAD als Folge der Absage sind ausgeschlossen.nach oben 11. Verschiebung / Absagen von AnlässenDie AKAD behält sich vor, nötigenfalls Seminare aus organisatorischen Gründen zu verschieben oder abzusagen. nach oben 12. StandorteDie AKAD behält sich vor, einen Standort vorübergehend oder ganz zu schliessen und die entsprechenden Kurse und Seminare an einem anderen Standort durchzuführen. nach oben 13. VersicherungDer Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache des Studienteilnehmenden. nach oben 14. SchlussbestimmungenAKAD behält sich vor, Änderungen im Ausbildungsprogramm und in der Organisation im Sinne von Verbesserungen vorzunehmen. nach oben 15. DatenschutzDer Vertragsnehmer anerkennt ausdrücklich, dass seine persönlichen Informationen (Name, Vorname, Postadresse, E-Mail und Telefonnummer) für interne Zwecke gespeichert und für Marketingaktivitäten der AKAD verwendet werden dürfen.
AKAD behält sich das Recht vor, dem Arbeitgeber des Lehrgangteilnehmers, sofern er einen finanziellen Beitrag an die Lehrgangskosten leistet, Auskunft bezüglich der erbrachten Leistung und dem Verhalten im Studiengang zu erteilen. nach oben 16. Gerichtsstand / Anwendbares RechtGerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht. nach oben
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