1. Eintritt und Anmeldung

Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl für Lehrgänge mit Präsenzunterricht ist beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

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2. Änderungen im Programm

Stoffprogramme und Lehrpläne sind stets aktuell. Deshalb behalten wir uns Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und –zeiten aus sachlichen und  organisatorischen Gründen vor.

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3. Verbindlichkeit der Preise

Das Schulgeld für alle Lehrgänge bleibt während der planmässigen Ausbildungsdauer unverändert. Beim Selbststudium ist ein Unterbruch von bis zu 6 Monaten (kumulierbar) möglich. Bei Wiederaufnahme des Studiums nach einer Abmeldung, bei Eintritt in den Präsenzunterricht (aus Selbststudium) oder bei einem Übertritt in eine andere Abteilung treten die neuen gültigen Ansätze in Kraft. Für Nachbestellungen von Lehrmitteln gilt der zum Zeitpunkt der Nachbestellung geltende Ansatz.

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4. Lehrmittel

In allen Wegen sind die Lehrmittel im Schulgeld inbegriffen. Davon ausgenommen sind Wörterbuch, Gesetzestexte und ähnliche Hilfsmittel für den Unterricht. Ich stimme zu, dass ich die Lehrmittel ausschliesslich für den Eigengebrauch verwende. Für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben sind separate Anleitungen zu beachten. Hiermit akzeptiere ich die für die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben gestellten Teilnahmebedingungen. Ich bin mir zudem darüber im Klaren, dass ich für das Studium bei AKAD College einen Zugang zum Internet benötige.

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5. Prüfungsgebühren

Für fakultative Semesterprüfungen wird eine Gebühr von CHF 200.00 erhoben (Änderungen vorbehalten). Obligatorische Semesterprüfungen, interne Vorprüfungen sowie Abschlussprüfungen von Aufnahmeprüfungen für Fachhochschulen, welche bei der AKAD abgelegt werden, sind im Kursgeld inbegriffen. Gebühren für externe Prüfungen oder Aufnahmeprüfungen werden von der entsprechenden Prüfungsorganisation erhoben.

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6. Zahlungsbedingungen

Ich verpflichte mich, die Studiengebühr entweder monatlich nach Erhalt der Lehrmittel oder semesterweise im Voraus zu bezahlen.

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7. Rechnungsstellung / Zahlungstermine

Mit der Lieferung werden einer oder mehrere ESR-Einzahlungsscheine zugestellt. Zur Zahlung sind ausschliesslich diese Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt.

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8. Rücktritt/Nichtantritt/Abmeldung

Generell gilt: Eine Abmeldung vor der definitiven Bestätigung ist kostenlos muss aber schriftlich erfolgen. Nach Ausbildungsbeginn umfasst die feste Verpflichtung 1 Semester. Nur für das Selbststudium gilt: Eine Anmeldung kann kostenfrei rückgängig gemacht werden, sofern die erste Lehrmittelsendung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (in einwandfreiem Zustand, eingeschrieben) zurückgesandt wird. Nur für Lehrgänge mit Präsenzunterricht gilt: Bei einer Abmeldung nach der definitiven Bestätigung, aber vor Beginn des Präsenzunterrichts, wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe einer Monatsgebühr (höchstens aber CHF 500.00) erhoben. Bereits zugestellte Lehrmittel werden verrechnet und nicht mehr zurückgenommen, d.h. eine Annullierung nach Semesterbeginn verpflichtet zur Entrichtung aller 6 Monatsgebühren.

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9. Kündigung

Generell gilt: Eine Kündigung kann auf jedes Semesterende gebührenfrei erfolgen. Die Kündigung erfolgt immer schriftlich. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Semester, bis das Studienziel gemäss Lehrplan erreicht ist. Bereits zugestellte Lehrmittel werden verrechnet und nicht mehr zurückgenommen. Eine halbjährliche Verlängerung der Betreuungsfrist ist gegen eine Gebühr von CHF 250.00 möglich. Nur für das Selbststudium gilt: Die Kündigung muss bis spätestens 6 Wochen vor Semesterende (= 6Mte) erfolgen. Nur für Lehrgänge mit Präsenzunterricht gilt: Eine Kündigung muss gegenseitig bis spätestens 5. Januar bzw. 5. Juli erfolgen.

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10. Eintritt in den obligatorischen Präsenzunterricht (aus Selbststudium) oder Übertritt in eine andere Abteilung

Eintritt in den obligatorischen Präsenzunterricht (aus Selbststudium): Studierende, welche einen Lehrgang im Selbststudium begonnen haben und zu einem späteren Zeitpunkt in den obligatorischen Präsenzunterricht eintreten, erhalten nach Bearbeitung der Lehrmittel im Selbststudium ein Anmeldeformular für den obligatorischen Präsenzunterricht zugestellt. Die Aufnahmebedingungen sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Übertritt in ein Folgesemester mit Seminarunterricht: Bei Anmeldeschluss bzw. Semesterbeginn ist ein erforderlicher Pensenstand vorzuweisen. Bereits vorbezogene und bezahlte Monatspensen werden im entsprechenden Semester bis zu einem Jahr nach Lieferung voll angerechnet. Wenn eine Anmeldung wegen Platzmangels nicht berücksichtigt werden kann, so bleiben die Bedingungen der bisherig eingeschriebenen Abteilung in Kraft. Ein späterer erneuter Übertritt in die vorherig eingeschriebene Abteilung kann eine Honorarerhöhung zur Folge haben.

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11. Promotions- und Prüfungsreglement

Für Studierende im Selbststudium (und für alle Lehrgänge „Vorbereitungskurse für Aufnahmeprüfungen“) gilt: Nach Bearbeitung der Lehrmittel eines Semesters erhalten die Studierenden Informationen sowie ein Anmeldeformular für die fakultative Semesterprüfung resp. für die obligatorische Semesterprüfung (nur Matura: nach dem 3. Semester) sowie Abschlussprüfung (nur Vorbereitungskurse). Für Studierende im Präsenzunterricht (gymn. Maturität / Passerelle) gilt: Alle Studierenden im Präsenzunterricht erhalten zu Beginn der Ausbildung eine Wegleitung, die das Promotions- und Prüfungsreglement enthält. Es regelt die Notengebung, die Prüfungsfächer sowie die Bedingungen für die Promotion ins nächste Semester.

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12. Repetition

Nur für Studierende im Präsenzunterricht gilt: Bei einer freiwilligen Repetition oder einer Repetition aufgrund einer Nicht-Promotion (siehe Promotionsreglement) wird nur noch der mündliche Unterricht verrechnet. Es treten die zum Zeitpunkt der Repetition gültigen Preise in Kraft.

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13. AHV-Beitragspflicht

AKAD College ist gegenüber dem Bundesamt für Sozialversicherung und der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse verpflichtet, alle Studierende zur Abklärung der AHV-Beitragspflicht zu melden, welche im vorangehenden Kalenderjahr das 20. Altersjahr erreicht haben. Diese Meldepflicht hilft Studierenden, AHV-Beitragslücken zu vermeiden, die sich negativ auf die zukünftige Rentenleistungen auswirken.

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14. Versicherung

Studierende sind durch AKAD College nicht versichert; dies ist Sache der einzelnen.

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15. Stipendien

Über die Ausrichtung von staatlichen Ausbildungsbeiträgen informieren die Staatlichen Stellen (Stipendienamt usw.) der Wohnkantone.

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Jungholzstrasse 43
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Telefon 044 307 31 31
Telefax 044 307 32 14
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