1. Eintritt und Anmeldung / Änderungen im Programm

Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl für Lehrgänge mit Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl ist in jedem Lehrgang beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Zur Anmeldung senden Sie uns das Anmeldeformular ausgefüllt zu. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch, das Sie zu nichts verpflichtet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie. Stoffprogramme und Lehrpläne sind stets aktuell. Deshalb behalten wir uns Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und -zeiten aus sachlichen und organisatorischen Gründen vor.

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2. Verbindlichkeit der Preise

Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl für Lehrgänge mit Anmeldungen haben schriftlich zu erfolgen und werden schriftlich bestätigt. Die Teilnehmerzahl ist in jedem Lehrgang beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Zur Anmeldung senden Sie uns das Anmeldeformular ausgefüllt zu. Wir empfehlen Ihnen ein Beratungsgespräch, das Sie zu nichts verpflichtet. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie. Stoffprogramme und Lehrpläne sind stets aktuell. Deshalb behalten wir uns Änderungen in den Unterrichtsprogrammen und -zeiten aus sachlichen und organisatorischen Gründen vor.

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3. Lehrmittel

In allen Wegen sind die Lehrmittel im Ausbildungshonorar inbegriffen. Davon ausgenommen sind Wörterbuch, Gesetzestexte und ähnliche Hilfsmittel für den Unterricht. Bitte beachten Sie die lehrgangsspezifischen Angaben auf den Anmeldeformularen. Die Studierenden haben nach Erhalt der ersten Lehrmittel ein Jahr das Recht, Prüfungsaufgaben der bezogenen Lehrmittel im Selbststudium zur Korrektur einzureichen. Eine halbjährliche Verlängerung der Betreuungsfrist ist gegen eine Gebühr von CHF 200.– möglich.

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4. Virtueller Lernraum

Für das Studium bei AKAD Profession ist ein Internetzugang notwendig (Prüfungsaufgaben im Lernraum).

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5. Gebühren / Zahlungsbedingungen / Rechnungsstellung / Zahlungstermine

Zu den Gebühren für Diplomprüfungen u.a. beachten Sie bitte die lehrgangsspezifischen Angaben auf den Anmeldeformularen. Das Ausbildungshonorar ist entweder monatlich oder semesterweise im Voraus zu bezahlen. Mit einer Rechnung erhalten Sie einen oder mehrere ESR-Einzahlungsscheine. Zur Zahlung der Rechnungen sind ausschliesslich diese Einzahlungsscheine zu verwenden. Die Zahlungstermine sind auf den Rechnungsunterlagen vermerkt.

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6. Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung

Nur für das Selbststudium gilt: Eine Anmeldung kann kostenfrei rückgängig gemacht werden, sofern die erste Lehrmittelsendung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (in einwandfreiem Zustand, eingeschrieben) zurückgesandt wird. Generell gilt: Sie können Ihre Anmeldung kostenfrei bis 21 Tage vor Semesterbeginn rückgängig machen. Für später eintreffende Abmeldungen vor Semesterbeginn berechnen wir einen Unkostenbeitrag von 10% des Semesterhonorars. Erfolgt ein Austritt nach Semesterbeginn, so wird zwingend eine Kündigung nötig. Mitteilungen über Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung sind immer mittels Brief an die Schulleitung zu richten.

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7. Kündigung

Das Ausbildungshonorar ist grundsätzlich für das ganze Semester geschuldet. Eine Kündigung ist immer erst auf Semesterende möglich. Nach dem Ausbildungsbeginn (Start Selbststudium oder Präsenzunterrichtsemester) erfolgt bei Absenzen, Militärdienst oder vorzeitigem Austritt keine Annullierung der Schulgeldrechnung oder Rückerstattung von bereits bezahlten Beträgen. Eine Kündigung kann per Ende Semester und mittels eines eingeschriebenen Briefes erfolgen, dies spätestens 6 Wochen vor Semesterende.

Eine Kündigung aus wichtigen Gründen (Krankheit, Unfall) kann von der Schulleitung nach eigenem Ermessen während des Semesters akzeptiert werden. In diesem Fall müssen die angebrochenen Monate sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– bezahlt werden. Massgebend für das Kündigungsdatum ist der offizielle Semesterplan des Präsenzunterrichts oder der jeweilige Pensenstand im Selbststudium. Bereits ausgelieferte Lehrmittel werden nicht zurückgenommen und verrechnet. Nur Selbststudium: Nach einer Kündigung haben die ehemaligen Studierenden das Recht, während eines Jahres nach Erhalt der ersten Lehrmittel die Prüfungsaufgaben für die bezogenen Lehrmittel zur Korrektur einzusenden.

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8. Promotions- und Prüfungsreglement / Absenzen

Alle Studierenden erhalten zu Beginn der Ausbildung eine Wegleitung, die die Absenzenregelung sowie das Promotions- und Prüfungsreglement enthält. Es regelt u.a. die Notengebung, die Prüfungsfächer, die Bedingungen für die Zeugnis- und Diplomabgabe sowie die Promotion ins nächste Semester.

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9. Ferien / Unfallversicherung / Stipendien

Die Ferientermine entsprechen wenn möglich jenen der öffentlichen Schulen am jeweiligen Standort.

Eine spezielle Unfallversicherung für Studierende ist nicht nötig Schäden sind im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt.

Über die Ausrichtung von staatlichen Ausbildungsbeträgen informieren die staatlichen Stellen (Stipendienamt usw.) der Wohnortskantone.

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10. Anerkennung

Mit der schriftlichen Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und erfüllt.

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