Durch den Abschluss zum Treuhänder mit eidg. Fachausweis konnte ich den nächsten Schritt meiner beruflichen Entwicklung machen und ins Firmenkundengeschäft einer Bank wechseln.
Simon v. K.
Kaufmännischer Angestellter
Berufliche Weiterbildung
Treuhand & Steuern
Berufliche Weiterbildung
Treuhand & Steuern
Als Treuhänder/-in mit eidgenössischem Fachausweis unterstützen und beraten Sie Unternehmen kompetent im Rechnungswesen, bei der Nachfolgeregelung, bei Unternehmensbewertungen und bei Steuerfragen. Sie können ein kleines bis mittleres Treuhandbüro leiten, eine Kaderposition in einer grossen Treuhand- oder Revisionsgesellschaft übernehmen oder sich selbstständig machen.
Der Fachausweis bildet die Grundlage für Höhere Fachprüfungen im Bereich Rechnungslegung und Controlling, Steuern und Wirtschaftsprüfung.
Sie erarbeiten im 1. bis 4. Semester den Stoff im Selbststudium und transferieren im 5. Semester ihr Wissen in die Praxis. Der Unterricht startet jeweils im Dezember und dauert bis August.
Im Grundstudium (Semester 1 – 2) können Sie zusätzlich zum Selbststudium fakultative Präsenzseminare besuchen, diese sind individuell buchbar und im Studienhonorar inbegriffen.
Die eidgenössische Zulassungsprüfung nach dem 2. Semester findet einmal jährlich im August oder September statt. Der ideale Studienstart, um keine Präsenzseminare zu verpassen, ist daher im August. Ein früherer Start verschafft Ihnen zusätzliche Lernzeit. Spätester Einstieg ist im Januar, dies setzt jedoch voraus, dass das Grundstudium in 6 Monaten abgeschlossen wird. Die Präsenzseminare des 1. Semesters werden nur im Herbstsemester angeboten.
Sie haben die Möglichkeit ab dem 2. Semester, mit einer zusätzlichen Prüfung das AKAD-Zertifikat Sachbearbeiter/-in Treuhandwesen zu einem Aufpreis von CHF 300.- zu erlangen. Den Termin für die Zertifikatsprüfung können Sie aus 10 bis 12 möglichen Prüfungsdaten auswählen und sich im Lernraum zur Prüfung anmelden.
Finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Sie auf Vorbereitungskurse zu Berufs- und Höheren Fachprüfungen sowie Bildungsgänge haben: Finanzierungsbeiträge.
Ein eidg. Fähigkeitszeugnis, einen Maturitätsausweis oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt.
Folgende nachweisbare Praxis:
4 Jahre Fachpraxis nach Erwerb einer der obigen Ausweise. Als Fachpraxis gilt die Tätigkeit im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie andere qualifizierte Tätigkeiten, die einen Bezug zum Arbeitsgebiet Treuhand haben. Die Fachpraxis hat sich auf das Gebiet der Schweiz zu beziehen.
die Zulassungsprüfung mit einem Notendurchschnitt von 4 bestanden hat.
Es darf kein Eintrag im Zentralstrafregister bestehen, der mit dem Prüfungszweck nicht in Einklang gebracht werden kann.
Wer an die eidgenössische Prüfung zugelassen ist, entscheidet die Trägerorganisation für die Berufsprüfung für Treuhänder.
Auf treuhandbranche.ch finden Sie das Zulassungsabklärungsformular. Die Zulassungsabklärung ist gebührenpflichtig.
Nach dem 2. Semester müssen alle Studierenden eine Zulassungsprüfung bei der Trägerorganisation für die Berufsprüfung für Treuhänder/-in ablegen.
Der Präsenzunterricht beginnt einmal jährlich im November / Dezember. Wir empfehlen bis spätestens Ende November alle 12 Pensen des Hauptstudiums (nach bestandener Zulassungsprüfung) abgeschlossen und die Semesterprüfung absolviert zu haben.
Die Zulassungsprüfung wird von der Trägerorganisation für die Berufsprüfung für Treuhänder/-innen organisiert.
Die Zulassungsprüfung ist kostenpflichtig. Die Kosten werden durch die Trägerorganisation erhoben.
Wichtig: Die Studierenden müssen sich zur Teilnahme frühzeitig auf der Plattform (treuhandbranche.ch) anmelden, da die Anmeldefrist für die eidgenössischen Zulassungsprüfungen jeweils
6-8 Monate vor dem Prüfungstermin endet.