Bestechung: Vorsicht bei Geschenken

Darf ein Unternehmen Mitarbeiter seiner Kunden einladen oder ihnen zu Weihnachten etwas schenken? Dass Beamtenbestechung strafbar ist, weiss man. Aber auch die Bestechung von Privatpersonen in einem Unternehmen kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Dabei muss man einiges beachten.

Josef Studer

20. Dezember 2016

Seit 1. Juli 2016 ist die Bestechung von Privatpersonen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Und es ist neu ein Offizialdelikt. Die Staatsanwaltschaft beginnt also eine Untersuchung, sobald Anzeichen für ein Delikt vorliegen. Ein Strafantrag ist nur nötig bei kleinen Beträgen.

Was ist Bestechung?

Es geht darum, dass Angestellte einer Unternehmung Angestellte in einem anderen Unternehmen bestechen. Bestraft wird dabei nicht nur, wer besticht (= aktive Bestechung), sondern auch, wer Geschenke entgegennimmt (= passive Bestechung).

Immer muss aber ein Zusammenhang mit einer dienstlichen oder geschäftlichen Tätigkeit gegeben sein. «Bestechung» in der Freizeit ist straflos.

Bestechung ist gemäss Gesetz die Einräumung eines Vorteils, der nicht mehr «geringfügig, sozial üblich» ist. Dies ist leider alles andere als klar. Häufig waren bisher Geschenke unproblematisch, die man an einem Tag konsumieren konnte. Ob das weiterhin gilt, ist offen. Möglicherweise ist bereits das 20er-Nötli für den Postkurier oder ein spendierter Kaffee zu viel. Die Gerichte werden hier noch einiges zur Klärung beizutragen haben.

Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Busse bis 5 Mio.

Das StGB sieht für Bestechung eine Freiheitsstrafe bis 3 Jahre vor. Auch die betroffenen Unternehmungen können bestraft werden, wenn sie Bestechung nicht verhindern. Die Busse kann bis zu 5 Mio. Franken betragen bzw. kann der Gewinn aus einem durch Bestechung entstandenen Geschäft eingezogen werden.

Auswirkungen auf Geschenke und Sponsoring

Die Unternehmungen müssen der Bestechung vorbeugen. Es kann dem Schenkenden also nicht mehr egal sein, welche Auswirkungen das Geschenk beim Beschenkten hat. Infrage gestellt ist damit auch das Sponsoring. Unternehmungen sponsern ja kulturelle und sportliche Anlässe und erhalten dafür Tickets. Diese wiederum verschenken sie an ihre Kunden und an deren Angestellte. Es muss damit gerechnet werden, dass die Gelder für Sponsoring in Zukunft zurückhaltender fliessen.

Die Unternehmen müssen handeln

Unternehmungen sollten zuerst einmal ihre Risiken einschätzen. Darauf aufbauend sollen interne Regelungen erlassen werden (sog. Compliance-Policy), das Personal geschult sowie Kontrollsysteme bzw. Meldesysteme eingerichtet werden. Zudem kann bald die Bekämpfung von Korruption ISO-zertifiziert werden (Standard 37001).

Vorgehensweise zur Verhinderung von Bestechung

  • Der Schenker oder der beschenkte Angestellte sollen beim jeweiligen Arbeitgeber die Einwilligung einholen.
  • Geschenke sollen an den Arbeitgeber geschickt werden, nicht an bestimmte Angestellte. So kann die andere Unternehmung entscheiden, ob das Geschenk ein Problem darstellt und wenn nein, welche Mitarbeitenden es erhalten sollen.