Stakeholdermanagement bei Firmenfusionen

Der Zusammenschluss zweier Firmen ergibt sich aufgrund von Opportunitäten im Bereich Marktbearbeitung und -durchdringung, aufgrund technologischer Komplementarität, finanzieller Notwendigkeit oder von weiteren, meist persönlichen Gründen. So selbstredend die Argumente für das Management und den Verwaltungsrat auch sein mögen, für die Stakeholder eines Unternehmens sind die Kriterien adressatengerecht und zeitgerecht zu kommunizieren. Eine besondere Rolle erhalten dabei die Aktionäre, insbesondere wenn diese namhafte Aktienpakete besitzen.

Bruno Sauter

21. November 2019

Argumente müssen passen

Die beiden Firmen bei einem Zusammenschluss sind selten mit identischen Merkmalen ausgestattet. Das eine Unternehmen verfügt über mehr Mitarbeitende, das andere über die bessere Finanzlage; hier ist die Forschung und Entwicklung weiter, und dort ist die Marktdurchdringung in wichtigen Zielmärkten besser.

Diese Unterschiede sind nicht bloss messbar, sie sind auch für alle Stakeholder sichtbar und bedingen, dass sich der Zusammenschluss auf allen Ebenen erklären lässt und der Mehrwert des neuen, vereinigten Unternehmens für alle Stakeholder ersichtlich wird. Die Mitarbeitenden wollen neue Perspektiven erkennen, die Lieferanten ihre Kundschaft weiterhin bedienen, die Kunden wollen bessere, schnellere und günstigere Produkte oder Dienstleistungen, und die Gesellschaft erwartet eine Sicherung des Standorts und weiteren Steuerfluss.

Die Aktionäre wollen Mehrwert

Eine ganz besondere Rolle als Stakeholder nehmen bei Zusammenschlüssen die Aktionäre ein. Diese müssen einem Deal zustimmen und insbesondere die Konditionen in Bezug auf ihren Aktienwert positiv einschätzen. Der kurzfristige Wert hängt von den konkreten Angeboten zur Übernahme der Aktien ab und ist als Teil des Kontrakts für alle berechenbar. Wenn es jedoch um die langfristigen Mehrwerte geht, dann wird auch bei den Aktionären die Argumentation betreffend der neuen, verbesserten Marktchancen, der rascheren und innovativeren Forschung, der günstigeren Leistungserbringung oder der gestärkten Marktposition ausserordentlich anspruchsvoll. Die Erwartungen sollen nicht bloss Wunschdenken, sondern eine realistische Abbildung des Möglichen sein. Da die Verhandlungen über Zusammenschlüsse und deren Ziele meist geheim geschehen, ist die vertrauensbildende Kommunikation mit den entscheidenden Aktionären doppelt wichtig und von strategischer Bedeutung.

Mehrheitsaktionäre sind einzubinden

Auch bei einer nur relativen Aktienmehrheit eines Aktionärs oder einer Gruppe von Aktionären sind diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Gleichbehandlung einzubinden. Eine Generalversammlung abzuhalten im Wissen um den Widerstand eines wichtigen Aktionärs oder einer grösseren Gruppe von Eigentümern, ist von Anbeginn zum Scheitern verurteilt. Der Preis für die Transaktion muss «technisch» erklärbar sein. Werden die vorgenannten strategischen Zukunftsperspektiven wie Markt, Technologie, Kosten usw. als Motivation angeführt, so müssen die Herleitung und Berechnung nicht nur transparent, sondern auch einleuchtend sein. Wenn wichtige Aktionäre einer Argumentation nicht folgen und bei einer Generalversammlung Widerstand gegen einen Firmenzusammenschluss leisten, dann ist der Schaden nicht bloss beim Management und beim Verwaltungsrat. Alle Stakeholder nehmen das Misstrauen wahr, und der Reputationsschaden entsteht bei Kunden, Lieferanten, den Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit. Das Management und der Verwaltungsrat haben sich deshalb in solchen Fällen umsichtig, strategisch und sensibel zu bewegen.