Überstunden oder Überzeit – Was ist der Unterschied?

Im Alltag sprechen Arbeitgebende und Arbeitnehmende oft von Überzeit, obwohl es sich eigentlich um Überstunden handelt. Überstunden und Überzeitstunden werden bei der Entschädigung nicht gleich gehandhabt, weshalb es in der Praxis wesentlich ist, in welche Kategorie die Mehrstunden einzuordnen sind.

Leena Kriegers-Tejura

22. Mai 2017

Definition Überstunden

Als Überstunden gelten jene Stunden, welche die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit (z.B. 42h/Woche) übersteigen, aber unter den Maximalarbeitszeiten des Arbeitsgesetzes bleiben.

Definition Überzeitstunden

Überzeitstunden sind diejenigen Stunden, die die wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäss Arbeitsgesetzes überschreiten. Diese Maximalarbeitszeiten betragen:

  • 45 Stunden für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal sowie technische und andere Angestellte mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels;
  • 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmenden, womit insbesondere das Gewerbe erfasst wird.

Unter technischen und anderen Angestellten sind vor allem Arbeitnehmende im Büro oder büroähnlichen Berufe gemeint (vorwiegend Kopfarbeit).

Beispiel: Ein Arbeitnehmender in einem industriellen Betrieb leistet in einer bestimmten Woche 52 Arbeitsstunden. Die vertragliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Da die Höchstarbeitszeit für industrielle Betriebe 45 Stunden beträgt, hat dieser Arbeitnehmende fünf Überstunden gearbeitet und dazu noch sieben Überzeitstunden geleistet.

Entschädigung von Überstunden

Überstunden sind von Gesetzes wegen entweder durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer zu kompensieren oder durch Lohn mit einem Zuschlag von 25% zu entschädigen. Beides kann wegbedungen werden, der Anspruch auf Überstundenlohn jedoch nur schriftlich.
Bei der Kompensation mit Freizeit ist ein Zuschlag nicht vorgesehen. Zulässig ist diese Kompensation nur, wenn der Arbeitnehmende damit einverstanden ist, dass die Überstunden statt durch eine Geldzahlung mittels Zeitkompensation entschädigt werden.

Entschädigung von Überzeitstunden

Überzeit ist zwingend mit einem Zuschlag von 25% zu entschädigen oder durch Freizeit von gleicher Dauer zu kompensieren. Bei Kompensation ist kein Zuschlag geschuldet. Der Anspruch auf Entschädigung kann somit nur wegbedungen werden, wenn vertraglich vorgesehen wird, dass Überzeit durch Freizeit von gleicher Dauer kompensiert wird.

Fazit

Um bestimmen zu können, welche Mehrstunden wie zu entschädigen sind, ist eine saubere Trennung zwischen Überstunden und Überzeitstunden vorzunehmen. Viele Firmen kennen Regelungen zur Vergütung von Überstunden. Es kann sein, dass diese gar nicht auszubezahlen sind. Wenn es sich aber um Überzeitstunden handelt, dann ist entweder ein Zuschlag von 25% auf die Stunde zwingend auszurichten, oder die Stunden sind im Einverständnis mit dem Arbeitnehmenden durch diesen zu kompensieren.