Fehlanreize des Eigenmietwerts auf Wohneigentum

In den eidgenössischen Räten soll in den nächsten Sessionen einmal mehr über die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert werden. Die politische Diskussion über Steuergerechtigkeit ist dabei die eine Seite. Die andere zeigt sich in der Steuersystematik und den volkswirtschaftlichen Fehlanreizen, welche durch die Besteuerung des Eigenmietwerts entstehen. Im Lichte der technologischen Entwicklungen wird die Frage nach der Besteuerung von Besitz und der Nutzung von IT-Plattformen, Produkten und Dienstleistungen zudem eine prominente Rolle spielen.

Bruno Sauter

5. August 2017

Selbstgeneriertes Naturaleinkommen darf nicht nochmals besteuert werden

Verfechter des Eigenmietwerts beklagen regelmässig den Vorteil des Eigentümers einer selbst bewohnten Liegenschaft gegenüber dem Mieter und argumentieren mit der angeblichen Steuergerechtigkeit. Dieser Logik folgend, müsste jedoch auch bei jedem Autobesitzer eine Eigennutzungssteuer anfallen, da dem Auto-«Leaser» der Vorteil eines Besitzes nicht zukommt. Auch der Kunstsammler müsste folglich eine Steuer auf seine Bilder bezahlen, da der durchschnittliche Liebhaber von Bildern diese im Museum betrachten muss und dafür Eintritt zu bezahlen hat. Noch abstruser jedoch wird die Frage des Naturaleinkommens bei den Smartphones. Der Besitzer eines solchen kann heute verschiedenste Dienstleistungen steuerfrei einkaufen und auch nutzen. Ein solches Beispiel ist der Gebrauch von Kartenmaterial online auf dem mobilen Gerät. Wo früher eine Landeskarte im Laden gekauft werden musste, sind viele Karten heute freies Allgemeingut – aber nur, wenn der Besitz eines Smartphones gegeben ist. Führen wir also nun auch eine Steuer auf dem Naturaleinkommen Smartphone ein und erklären dies mit der Steuergerechtigkeit.

Volkswirtschaftlicher Fehlanreiz und staatspolitische Fehlallokation von Geldern

Die Bundesverfassung fördert den Besitz von Wohneigentum. Dies aus guten Gründen. Zum einen kann sich der Besitzer einer Liegenschaft im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten in der Sicherheit seiner eigenen Wände eine temporäre Einkommensreduktion eher leisten als ein Mieter, welcher im schlimmsten Fall die Wohnung räumen muss. Zum anderen ist die Verbundenheit eines Liegenschaftseigentümers mit seiner Gemeinde, seinem Kanton und seinem Land aufgrund der pekuniären Interessen vermutlich stark, und das entsprechende Engagement für die intakte Milizgesellschaft kann erwartet werden. Durch den Eigenmietwert jedoch ist der Anreiz für eine hohe Verschuldung aufgrund der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen gegeben. Die Gesamtverschuldung der schweizerischen Bevölkerung ist eine der höchsten weltweit. Dies insbesondere aufgrund der ausstehenden Hypotheken und des nicht vorhandenen Anreizes, diese Schulden zu reduzieren. Anstelle des Abzahlens von Hypotheken werden erarbeitete Mittel für den Kauf von Wertpapieren oder anderen langfristigen Investitionen verwendet. Der Profit eines Steuersystems soll zu gleichen Teilen beim Staat wie beim Steuerzahler sein. Mit der Systematik des Eigenmietwerts werden jedoch falsche Anreize für die Bevölkerung geschaffen und die Profite einseitig verteilt.

Steuersystem entschlacken bitte

Die Schweiz kennt in ihrem Steuersystem die Besteuerung von Einkommen – sowohl durch Erwerbstätigkeit als auch in Form von Erträgen aus Vermögen – und vorhandenen Vermögen. Beim Eigenmietwert jedoch wird ein rein hypothetischer Ertrag aus dem selbst bewohnten Eigentum dem Einkommen angerechnet, was eine willkürliche Kombination der Besteuerung auf dem Einkommen und dem – selbst erarbeiteten – Vermögen darstellt.
Im Wissen um die Entwicklung in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens wird die Frage der Nutzung von IT-Plattformen, Produkten und Dienstleistungen und deren Besteuerung eine grosse Relevanz haben. Fragen danach, was die erbrachten Dienstleistungen eigentlich sind, wer die Güter und Produkte besitzt, die es vor Ort zur Mehrwertgenerierung braucht, und wo wann welche Steuern fällig werden, werden unser Steuersystem beschäftigen. Es ist für eine Volkswirtschaft wie die der Schweiz deshalb von Bedeutung, wem welche Vermögenswerte gehören, wie und durch wen dieselben genutzt werden und dass sowohl Besitz als auch Nutzung überhaupt bewertet werden können. Unser Steuersystem bedarf einer Entschlackung und Reduktion auf einfache Messgrössen. Ein Eigenmietwert jedoch, der falsche Anreize setzt, gehört endlich beseitigt.