Der nationale Finanzausgleich NFA
Der nationale Finanzausgleich ist ein auf dem Solidaritätsprinzip basierendes finanzpolitisches Instrument der föderalen Schweiz.
Der nationale Finanzausgleich ist ein auf dem Solidaritätsprinzip basierendes finanzpolitisches Instrument der föderalen Schweiz.
Die Kantone der Schweiz sind bezüglich Wirtschaftskraft wegen ihrer unterschiedlichen Demografie (Altersverteilung der Bevölkerung), Sozioökonomie (z. B. Stadt-Land-Anteil) und Topografie (Berggebiet-Mittelland) unterschiedlich stark aufgestellt. Der NFA zielt darauf ab, die Finanzautonomie der einzelnen Kantone zu stärken und die unterschiedliche Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu verringern. Der NFA ist äusserst wichtig für den Zusammenhalt des Landes. Er fusst auf dem Solidaritätsprinzip: Die wirtschaftlich starken Kantone und der Bund helfen den finanziell schwächeren, sodass jeder Kanton eine gewisse finanzielle Ausstattung hat, um seine Aufgaben zu erfüllen. Das finanzielle Ausstattungsziel liegt für jeden Kanton bei 85% des schweizerischen Mittels. Derzeit gibt es in der Schweiz sechs Kantone, die in den NFA einzahlen (Geberkantone), und 20 Kantone, die Mittel aus dem Ausgleich entnehmen (Nehmerkantone).
Die gesetzlichen Grundlagen des NFA werden im Bundesgesetz und in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich geregelt. Seine Umsetzung erfolgt nach zwei Prinzipien: dem Ressourcenausgleich und dem Lastenausgleich. Der Ressourcenausgleich stellt sicher, dass jeder einzelne Kanton neben den eigenen kantonalen Mitteln (z. B. den kantonalen Steuereinnahmen) genügend finanzielle Mittel zur Verfügung hat. Berechnungsgrundlage ist die Wirtschaftskraft eines Kantons, die sich aus dem steuerbaren Einkommen und Vermögen der Einwohner sowie den steuerbaren Gewinnen von Firmen ergibt. Daraus errechnet sich ein sogenannter Ressourcenindex, der massgebend ist für den Verteilschlüssel des NFA – also dafür, wer und in welchem Ausmass Geber- oder Nehmerkanton ist.
Der Lastenausgleich dagegen wird allein durch den Bund finanziert. Er sieht Unterstützung der Gebirgs- und Zentrumskantone vor, die überdurchschnittliche, aber von ihnen nicht beeinflussbare Kosten tragen müssen. Berücksichtigt werden dabei demografische und geografisch-topografische Aspekte. So werden Kantone mit grosser Verstädterung oder hohem Ausländeranteil für den Lastenausgleich anders beurteilt als solche mit hohem Gebirgsanteil oder geringer Bevölkerungsdichte.
Wie erwähnt, ist die Sicherstellung einer minimalen finanziellen Ressourcenausstattung aller Kantone eines der Hauptziele des NFA. Diese Grösse ist Gegenstand von gegenwärtigen Reformen. War sie bis anhin 85% des schweizerischen Mittels, liegt sie seit 2020 bei 86.5% und ist zudem vom Bund garantiert.