Abschlüsse A - Z

Eidg. Fachausweis, Diplom, Zertifikat oder Matur – informieren Sie sich über die verschiedenen Abschlüsse.

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Abschlüsse von A–Z

Handelsdiplom VSH

Absolventinnen und Absolventen des Handelsdiploms VSH können anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten in der Privatwirtschaft oder öffentlichen Verwaltung ausüben. Damit können Sie eine breite Palette kaufmännischer Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen oder sich entsprechend den Neigungen spezialisieren (Rechnungswesen, Einkauf, Verkauf, Logistik …). Sie planen, organisieren und führen aus – selbstständig und im Team. Sie agieren kundenorientiert. Diese solide betriebswirtschaftliche Basis, kombiniert mit einer guten wirtschaftlichen Allgemeinbildung ist die Basis für eine Vielzahl von Weiterbildungen.

Voraussetzung

Abschluss der obligatorischen Schulzeit

Anschlussausbildung

Praxisjahr und Abschluss als Kauffrau/Kaufmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessenden Optionen zu Berufsprüfungen und Bildungsgängen von Höheren Fachschulen; Weiterbildungen in der kaufm. Sachbearbeitung z. B. Digital Marketing, Rechnungswesen, Personal, Sozialversicherung

Berufsmaturität

Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt den Abschluss der beruflichen Grundbildung (eidg. Fähigkeitszeugnis - EFZ) mit einer erweiterten Allgemeinbildung (BM2).

Voraussetzung

Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ)

Anschlussausbildung

InhaberInnen einer Berufsmaturität sind zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule FH berechtigt. Neben der formalen Zulassungsvoraussetzung können zusätzliche Zulassungsbedingungen wie Praktika, Eignungstests etc. gelten. Wer zusätzlich zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis die Passerellen-Ergänzungsprüfung bestanden hat, kann sich an einer schweizerischen universitären Hochschule UH oder Pädagogischen Hochschule PH immatrikulieren.

Passerelle

Inhaber einer Schweizerischen Berufsmaturität oder Fachmaturität können mit einer Ergänzungsprüfung in acht Fächern den gleichwertigen Universitätszugang erlangen wie die Absolventen einer gymnasialen Maturität. Die Ergänzungsprüfung (Hauspasserelle) wird von AKAD unter Aufsicht des MBA Zürich zweimal jährlich durchgeführt. Sie erlaubt den Zugang zur Universität. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann entweder im Selbststudium oder mit einem Passerellenkurs durchgeführt werden.

Voraussetzung

Berufsmaturität oder Fachmaturität

Anschlussausbildung

Immatrikulation an einer schweizerischen universitären Hochschule UH oder Pädagogischen Hochschule PH

Maturität

Gymnasiale Maturitätsschulen bereiten auf ein Studium an einer universitären Hochschule vor.

Voraussetzung

obligatorische Schulzeit, Volljährigkeit, je nach Variante und Vorbildung oder Berufslehre/Berufstätigkeit ist ein Höhereinstieg möglich

Anschlussausbildung

Eintritt in alle Universitäten und die ETH (Studium in Medizin erfordert Eignungstest); International gut anerkannter Abschluss für Universitäten

Berufsprüfung

Die eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) richten sich an Berufsleute mit mehrjährigen Berufserfahrungen, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten.

Voraussetzung

In der Regel ist zugelassen wer mindestens eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert hat und eine Berufspraxis nachweisen kann. Die Zulassungsbedingungen sind in den verschiedenen Prüfungsordnungen aufgeführt.

Anschlussausbildung

eidg. Höhere Fachprüfung, Höhere Fachschule

Höhere Fachprüfung

Die höheren Fachprüfungen (HFP) richten sich an Berufsleute mit mehrjähriger Berufserfahrung, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten. Die eidgenössischen höheren Fachprüfungen – im gewerblich-industriellen Bereich auch Meisterprüfungen genannt – verlangen höhere Anforderungen als die Berufsprüfungen.

Voraussetzung

In der Regel ist zugelassen wer mindestens eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert hat, eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann sowie in den meisten Fällen vorher eine Berufsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Zulassungsbedingungen sind in den verschiedenen Prüfungsordnungen aufgeführt.

Anschlussausbildung

Höhere Fachschule, Weiterbildung an Hochschulen

Höhere Fachschule

Die höheren Fachschulen vermitteln den Absolvierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken.

Voraussetzung

Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (eidg. Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene Fachmittelschule, gymnasiale Maturität) können für die Zulassung zu höheren Fachschulen Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt werden. Die Zulassungsbedingungen sind für die verschiedenen Bildungsbereiche in den Rahmenlehrplänen geregelt. Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern geregelt.

Anschlussausbildung

Studium und Weiterbildung an Fachhochschulen

Individuelle Weiterbildung

Persönliche, eher zeitlich kürzere Form der Weiterbildung, die aus beruflichen oder privaten Gründen absolviert wird und zu keinem eidgenössischem Abschluss führt.

Voraussetzung

keine Voraussetzungen bzw. je nach Weiterbildung eigens festgelegte Grundkenntnisse

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

SAQ-Personen­zertifikat

berufsorientierte Weiterbildung, die zu einem Personenzertifikat der SAQ (Swiss Association for Quality) führt

Voraussetzung

je nach Bildungsgang eigens festgelegte Voraussetzungen

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

Branchen- oder Verbands­zertifikat

berufsorientierte Weiterbildung, die zu einem branchenspezifischem Abschluss führt

Voraussetzung

je nach Bildungsgang eigens festgelegte Voraussetzungen

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

AKAD-Zertifikat

persönliche, eher zeitlich kürzere Form der Weiterbildung, die aus beruflichen oder privaten Gründen absolviert wird und zu keinem eidg. Abschluss führt

Voraussetzung

keine Voraussetzungen bzw. je nach Weiterbildung eigens festgelegte Grundkenntnisse

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

alternative Wege zum Hochschul­studium

vorbereitende Kurse für den Zugang zu Hochschulstudien

Voraussetzung

je nach Bildungsgang eigens festgelegte Voraussetzungen

Anschlussausbildung

Hochschulstudium

Abschlüsse von A–Z

Handelsdiplom VSH

Berufsmaturität

Passerelle

Maturität

Berufsprüfung

Höhere Fachprüfung

Höhere Fachschule

Individuelle Weiterbildung

SAQ-Personen­zertifikat

Branchen- oder Verbands­zertifikat

AKAD-Zertifikat

alternative Wege zum Hochschul­studium

Handelsdiplom VSH

Absolventinnen und Absolventen des Handelsdiploms VSH können anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten in der Privatwirtschaft oder öffentlichen Verwaltung ausüben. Damit können Sie eine breite Palette kaufmännischer Sachbearbeitungsaufgaben übernehmen oder sich entsprechend den Neigungen spezialisieren (Rechnungswesen, Einkauf, Verkauf, Logistik …). Sie planen, organisieren und führen aus – selbstständig und im Team. Sie agieren kundenorientiert. Diese solide betriebswirtschaftliche Basis, kombiniert mit einer guten wirtschaftlichen Allgemeinbildung ist die Basis für eine Vielzahl von Weiterbildungen.

Voraussetzung

Abschluss der obligatorischen Schulzeit

Anschlussausbildung

Praxisjahr und Abschluss als Kauffrau/Kaufmann mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit anschliessenden Optionen zu Berufsprüfungen und Bildungsgängen von Höheren Fachschulen; Weiterbildungen in der kaufm. Sachbearbeitung z. B. Digital Marketing, Rechnungswesen, Personal, Sozialversicherung

Berufsmaturität

Die eidgenössische Berufsmaturität ergänzt den Abschluss der beruflichen Grundbildung (eidg. Fähigkeitszeugnis - EFZ) mit einer erweiterten Allgemeinbildung (BM2).

Voraussetzung

Abschluss der beruflichen Grundbildung (EFZ)

Anschlussausbildung

InhaberInnen einer Berufsmaturität sind zum prüfungsfreien Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule FH berechtigt. Neben der formalen Zulassungsvoraussetzung können zusätzliche Zulassungsbedingungen wie Praktika, Eignungstests etc. gelten. Wer zusätzlich zum eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnis die Passerellen-Ergänzungsprüfung bestanden hat, kann sich an einer schweizerischen universitären Hochschule UH oder Pädagogischen Hochschule PH immatrikulieren.

Passerelle

Inhaber einer Schweizerischen Berufsmaturität oder Fachmaturität können mit einer Ergänzungsprüfung in acht Fächern den gleichwertigen Universitätszugang erlangen wie die Absolventen einer gymnasialen Maturität. Die Ergänzungsprüfung (Hauspasserelle) wird von AKAD unter Aufsicht des MBA Zürich zweimal jährlich durchgeführt. Sie erlaubt den Zugang zur Universität. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann entweder im Selbststudium oder mit einem Passerellenkurs durchgeführt werden.

Voraussetzung

Berufsmaturität oder Fachmaturität

Anschlussausbildung

Immatrikulation an einer schweizerischen universitären Hochschule UH oder Pädagogischen Hochschule PH

Maturität

Gymnasiale Maturitätsschulen bereiten auf ein Studium an einer universitären Hochschule vor.

Voraussetzung

obligatorische Schulzeit, Volljährigkeit, je nach Variante und Vorbildung oder Berufslehre/Berufstätigkeit ist ein Höhereinstieg möglich

Anschlussausbildung

Eintritt in alle Universitäten und die ETH (Studium in Medizin erfordert Eignungstest); International gut anerkannter Abschluss für Universitäten

Berufsprüfung

Die eidgenössischen Berufsprüfungen (BP) richten sich an Berufsleute mit mehrjährigen Berufserfahrungen, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten.

Voraussetzung

In der Regel ist zugelassen wer mindestens eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert hat und eine Berufspraxis nachweisen kann. Die Zulassungsbedingungen sind in den verschiedenen Prüfungsordnungen aufgeführt.

Anschlussausbildung

eidg. Höhere Fachprüfung, Höhere Fachschule

Höhere Fachprüfung

Die höheren Fachprüfungen (HFP) richten sich an Berufsleute mit mehrjähriger Berufserfahrung, die ihre Kenntnisse vertiefen oder sich auf eine Führungsfunktion vorbereiten möchten. Die eidgenössischen höheren Fachprüfungen – im gewerblich-industriellen Bereich auch Meisterprüfungen genannt – verlangen höhere Anforderungen als die Berufsprüfungen.

Voraussetzung

In der Regel ist zugelassen wer mindestens eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung absolviert hat, eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen kann sowie in den meisten Fällen vorher eine Berufsprüfung erfolgreich abgelegt hat. Die Zulassungsbedingungen sind in den verschiedenen Prüfungsordnungen aufgeführt.

Anschlussausbildung

Höhere Fachschule, Weiterbildung an Hochschulen

Höhere Fachschule

Die höheren Fachschulen vermitteln den Absolvierenden die Kompetenzen, in ihrem Bereich selbstständig Fach- und Führungsverantwortung zu übernehmen. Die Bildungsgänge und Nachdiplomstudien sind praxisorientiert und fördern insbesondere die Fähigkeit zu methodischem und vernetztem Denken.

Voraussetzung

Zusätzlich zum Abschluss der Sekundarstufe II (eidg. Fähigkeitszeugnis, abgeschlossene Fachmittelschule, gymnasiale Maturität) können für die Zulassung zu höheren Fachschulen Berufserfahrung und eine Eignungsabklärung verlangt werden. Die Zulassungsbedingungen sind für die verschiedenen Bildungsbereiche in den Rahmenlehrplänen geregelt. Umfang und Inhalt der Eignungsabklärungen werden von den Bildungsanbietern geregelt.

Anschlussausbildung

Studium und Weiterbildung an Fachhochschulen

Individuelle Weiterbildung

Persönliche, eher zeitlich kürzere Form der Weiterbildung, die aus beruflichen oder privaten Gründen absolviert wird und zu keinem eidgenössischem Abschluss führt.

Voraussetzung

keine Voraussetzungen bzw. je nach Weiterbildung eigens festgelegte Grundkenntnisse

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

SAQ-Personen­zertifikat

berufsorientierte Weiterbildung, die zu einem Personenzertifikat der SAQ (Swiss Association for Quality) führt

Voraussetzung

je nach Bildungsgang eigens festgelegte Voraussetzungen

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

Branchen- oder Verbands­zertifikat

berufsorientierte Weiterbildung, die zu einem branchenspezifischem Abschluss führt

Voraussetzung

je nach Bildungsgang eigens festgelegte Voraussetzungen

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

AKAD-Zertifikat

persönliche, eher zeitlich kürzere Form der Weiterbildung, die aus beruflichen oder privaten Gründen absolviert wird und zu keinem eidg. Abschluss führt

Voraussetzung

keine Voraussetzungen bzw. je nach Weiterbildung eigens festgelegte Grundkenntnisse

Anschlussausbildung

je nach Vor- und Weiterbildung

alternative Wege zum Hochschul­studium

vorbereitende Kurse für den Zugang zu Hochschulstudien

Voraussetzung

je nach Bildungsgang eigens festgelegte Voraussetzungen

Anschlussausbildung

Hochschulstudium

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