Finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Sie auf Vorbereitungskurse zu Berufs- und Höheren Fachprüfungen sowie Bildungsgänge haben
Anspruch auf diese Unterstützung haben alle Studierenden, die die entsprechende eidgenössische Prüfung absolvieren (unabhängig davon ob sie diese bestehen), einen Vorbereitungskurs besucht haben und die Kosten dafür belegen können.
Die Studierenden erhalten von AKAD eine entsprechende Zahlungsbestätigung und beantragen damit die Rückerstattung nach absolvierter Prüfung direkt beim Bund. Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 50% der anrechenbaren Studiengebühren.
Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) sichert zu, dass alle Kantone (und das Fürstentum Liechtenstein) die Bildungsgänge einer Höheren Fachschule pro Semester wie folgt finanziell unterstützen.
Damit Studierende den Anspruch auf die finanzielle Förderung geltend machen können, weisen sie bei der AKAD den stipendienrechtlichen Wohnsitz nach. Damit kann geprüft werden, welcher Kanton zahlungspflichtig ist.
Reichen Sie dazu folgende Formulare bei der AKAD ein:
Bitte beachten Sie, dass Berechtigte die Reduktion in Höhe der Kantonsbeiträge erst erhalten, wenn wir im Besitz der nötigen Unterlagen sind und diese alle Bestimmungen erfüllen. Sobald die eingereichten Unterlagen geprüft und gutgeheissen werden, haben die Studierenden Anrecht auf die vergünstige Studiengebühr. Bei der AKAD wird dazu die monatliche Studiengebühr entsprechend gesenkt.