Aktuelles im Arbeitsrecht
Aus den verschiedenen Entwicklungen im Arbeitsrecht (Mobbing, Homeoffice, Mindestlohn) sind hier ein paar beschrieben.
Aus den verschiedenen Entwicklungen im Arbeitsrecht (Mobbing, Homeoffice, Mindestlohn) sind hier ein paar beschrieben.
Ein Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2024 gibt Anlass zu Diskussionen. Es ging um eine interne Untersuchung gegen einen Mitarbeitenden – ausgelöst durch eine Reklamation einer Mitarbeitenden, die das Verhalten ihres Kollegen beanstandete. Im Rahmen der Untersuchung wurde dem Angeschuldigten nicht mitgeteilt, worum es gehe, wer die Vorwürfe erhoben habe und wie der Stand der Untersuchung sei. Er durfte keine Stellung zum Fall nehmen. Das Bundesgericht urteilte, dass dies zulässig sei. Im Privatrecht würden nicht die Verfahrensgarantien des Strafprozesses gelten (Stichwort: rechtliches Gehör). Schlimmstenfalls sei eine Kündigung das Ergebnis, mehr nicht. Somit besteht die Gefahr, dass ein Mitarbeitender einen anderen aus einer subjektiven (Über-)Empfindlichkeit oder absichtlich zu Unrecht «anschwärzt» und dies nur negative Konsequenzen für die beschuldigte Person hat.
Ganz aktuell sind die Beratungen in den Kommissionen des Parlaments zum Arbeitsgesetz. Vorgeschlagen wurde, dass die mögliche tägliche Arbeitszeit für Mitarbeitende im Homeoffice ausgeweitet bzw. die Ruhezeiten gekürzt werden sollen. Zudem soll für Sonntagsarbeit im Homeoffice die Bewilligungspflicht entfallen.
Auch in diesem Themenbereich gibt es Neuigkeiten.
Unter tiefen Löhnen leiden v. a. wenig qualifizierte Arbeitnehmende und solche mit kleinem Stellenpensum. Eine eidgenössische Volksinitiative zur Einführung eines Mindestlohns wurde 2014 vom Schweizer Stimmvolk verworfen. Die Lohnhöhe kann deshalb immer noch gemäss Obligationenrecht (OR) frei vereinbart werden und ist von Angebot und Nachfrage bestimmt. Die Vertragsfreiheit lässt viel Spielraum. Immerhin kennen viele Branchen einen Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen. Einige Gesamtarbeitsverträge sind sogar in der ganzen Schweiz verbindlich.
In den letzten Jahren haben sich einige Kantone mit dem Thema Mindestlöhne für Tieflohnbranchen beschäftigt: Der Kanton Neuenburg legte 2011 den Mindestlohn auf Fr. 20.– pro Stunde fest. Die Kantone Jura und Tessin kennen ebenfalls einen Mindestlohn. Im September 2020 hat der Kanton Genf einen Mindestlohn von Fr. 23.– beschlossen. Mitte 2021 hat der Kanton Basel-Stadt im Rahmen einer Volksabstimmung einen Mindestlohn von Fr. 21.- bestimmt – allerdings mit einigen Ausnahmen. Abgelehnt wurde ein Mindestlohn anfangs Februar 2025 in den Kantonen Solothurn und Basel-Land.