Bekämpfung missbräuchlicher Konkurse
Durch Konkursmissbräuche verliert die Schweizer Wirtschaft jährlich Millionen. Die Revision des SchKG soll helfen. Der folgende Beitrag beschreibt die Details.
Durch Konkursmissbräuche verliert die Schweizer Wirtschaft jährlich Millionen. Die Revision des SchKG soll helfen. Der folgende Beitrag beschreibt die Details.
Jedes Unternehmen kann Misserfolg haben. Marode Unternehmen müssten Konkurs anmelden, damit sie nicht noch weitere Schulden anhäufen. Doch die gescheiterten Eigentümer vermeiden manchmal den Schritt zum Konkursgericht oder wissen gar nicht, dass sie dazu verpflichtet wären. Deshalb wenden sie sich an einen sogenannten Vermittler. Diesen finden sie über Hinweise aus dem Bekanntenkreis (Mundpropaganda) oder im Internet. Sie bezahlen ihm ca. 5000 Franken für die «Entsorgung» ihres Unternehmens. Betroffen sind u.a. Teile der Baubranche und die Gastronomie.
Der Vermittler sucht einen Firmenbestatter, der das konkursreife Unternehmen übernimmt und entschädigt ihn. Der Name des Vermittlers erscheint nicht im Handelsregister. Ab jetzt nimmt die Sache einen kritischen Verlauf: Der Käufer wechselt den Namen (Firma) der AG, deren Zweck und das Domizil. Damit werden die Spuren verwischt.
Die noch verbliebenen Aktiven des Unternehmens werden an andere Unternehmen verschoben. Zudem werden auf den (geänderten) Namen des gekauften Unternehmens Bestellungen gemacht, teilweise mit hohen Beträgen. Gekauft werden Autos, Computer, Handys usw. Bezahlt wird nicht. Die Gläubiger bleiben auf ihren Forderungen sitzen. Man spricht von Konkursreiterei bzw. Konkursmissbrauch.
Mit der Revision des SchKG per 1.1.2025 werden folgende Massnahmen in Kraft gesetzt: