Das CH Pflichtlager für den Influenza Pandemiefall

Spätestens die Corona-Pandemie seit 2020 hat gezeigt, wie wichtig ein Notfallvorrat an Impfpräparaten und Schutzmaterialien für den Fall einer Pandemie ist. Selbst wenn sich auf den speziellen Fall der aktuellen Corona-Pandemie niemand wirklich vorbereiten konnte, gibt es doch regelmässig wiederkehrende Wellen von Influenza-Erkrankungen, die im Falle einer Ausprägung als Pandemie ein zielgerichtetes Vorgehen erfordern. Auch dann, wenn dieser Notvorrat gerade in den letzten Jahren in der Bevölkerung stark diskutiert wurde, zeigt die Geschichte, dass ein Pflichtlager für mehr Sicherheit bezüglich der Gesundheit und der Erhaltung der Wirtschaftskraft der Schweiz sorgen kann.

Beat Ambord

22. August 2023

Dafür bereitet sich die Schweiz unter Führung des Bundesamtes für Gesundheit bereits seit 1995 mit der Schaffung eines Notvorrates an Impfstoffen und Schutzmaterialien für die jeweils aktuelle Influenza-Variante vor. Auf der Basis des Epidemiengesetzes EpG obliegt es dem Bund und den Kantonen entsprechende Massnahmen auf kantonaler, regionaler und lokaler Ebene zu treffen. Eine dieser bedeutenden Massnahmen ist die Schaffung eines Notvorrates an Impfstoffen und Medikamenten für den Fall des Auftretens einer Influenza-Pandemie, die das jährliche Mittel der epidemischen Influenza-Erkrankungen übersteigt.

Neben den üblichen Massnahmen im Falle des Eintretens einer Epidemie oder im Steigerungsfall einer Pandemie bedarf es vor allem eines ausreichenden Vorrats an zugänglichen Impfstoffen und Schutzmaterialien. Aus dem Wissen heraus, dass eine Impfung immer preiswerter ist als der zu erwartende volkswirtschaftliche Schaden, müssen ausreichende Vorräte an Impfstoffen und Schutzmaterialien für die jeweils aktuelle Influenza-Infektionswelle vorhanden sein. Nur so lässt sich im Pandemiefall die Erkrankung und Übertragung wirksam und nachhaltig eingrenzen oder im besten Fall auch in einem überschaubaren Zeitfenster stoppen. Sind jedoch nicht genügend Vorräte an geeigneten Impfstoffen gebildet, dann kann dieser Prozess nicht erfolgreich durchlaufen werden.

Folgt man dem Influenza-Pandemieplan Schweiz, dann ist zur stringenten und kohärenten Durchsetzung der Massnahmen ein Pflichtvorrat an entsprechenden Impfstoffen und Materialien unumgänglich. Das haben auch die Erfahrungen aus der Influenza-Pandemie 2009 deutlich gemacht. Sträflich wäre es, unter dem Risiko einer bevölkerungsgefährdenden Ausbreitung einer Pandemie auf einen Pflichtlager an Impfstoffen, Materialien und Hilfsmitteln unter dem Vorwand der wirtschaftlichen Entlastung zu verzichten. Zumal bekannt ist, dass sich jede Influenza-Pandemie mit bis zu sechs Prozent auf die Abnahme des Brutto-Inlands-Produktes BIP auswirkt.