E-ID – die Umsetzung

Wenn man im Internet Bankgeschäfte tätigt und einkauft, bestätigt man seine Identität und Berechtigung heute über verschiedene Systeme. Ein einheitlicher elektronischer Identitätsnachweis in der digitalen Welt, eine E-ID, wäre viel einfacher. Sie soll bis 2019 eingeführt werden.

Josef Studer

2. November 2017

Eine elektronische Identität, die man für alle digitalen Geschäfte einsetzen kann, wird zurzeit intensiv diskutiert. Sie soll vor allem Sicherheit bei der Identifizierung bringen sowie einfach angewendet werden können und damit in Wirtschaft und Verwaltung weit verbreitet sein. In Die E-ID – wozu eine digitale Identität? wurden die Grundlagen für die digitale Identität vorgestellt. Hier folgen nun Details zur Umsetzung.

Wer bekommt eine digitale ID?

Elektronische Identitäten sollen gemäss dem Entwurf des Bundesrats für zwei Kategorien von Personen möglich sein: Einerseits für Schweizer Bürger, andererseits für ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung.

Drei Sicherheitsstufen bei der Identifikation

Nicht für alle Geschäfte im Internet braucht es dieselbe Sicherheit. Der Gesetzesentwurf sieht deshalb drei unterschiedliche Niveaus vor: niedrig, substanziell und hoch. Die Betreiber der Online-Dienste bestimmen dann selbst, welches Sicherheitsniveau für welche Anwendung nötig ist.
Auch staatliche Verwaltungsstellen möchten elektronische Behördendienstleistungen (E-Government) anbieten. Für diese Kontakte soll das Niveau in den Gesetzen zur jeweiligen Anwendung festgelegt werden. Neben dem Benutzernamen und dem Passwort sind situativ evtl. noch eine Bestätigung per SMS oder ein Fingerabdruck erforderlich.

Kontrolle durch Anerkennungsstelle

Es soll eine gesamtschweizerisch zuständige Anerkennungsstelle geschaffen werden, die Bewilligungen zur Herausgabe von E-IDs erteilt und erneuert. Auch soll sie regelmässig überprüfen, ob die vorgegebenen Prozesse und technischen Standards von den Dienstleistern eingehalten werden.

Datenschutz

Für die E-ID sind nur gewisse Angaben über eine Person wichtig. Diese müssen korrekt sein und eine Identifizierung ermöglichen. Der Vorentwurf des Bundesrats sieht deshalb vor, dass eine Bundesstelle (sog. Identitätsstelle) den staatlich anerkannten Anbietern die nötigen Personendaten aus den Datenbanken des Bundes übermittelt. Für die erstmalige Übermittlung müssen die betroffenen Personen ihre Zustimmung erteilen. Die Identifizierungsdienstleister dürfen die Daten nur für Identifizierungsdienstleistungen verwenden. Die erwähnte Datenübermittlung ist kostenpflichtig. Mit der Gebühr sollen die beiden neuen Dienste des Bundes – Identitätsstelle und Anerkennungsstelle – finanziert werden.