An den Beispielen der Krankenversicherung oder des Verkehrs lassen sich die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der staatlichen Festlegung von öffentlichen Gütern beispielhaft gut darlegen. Wo bei der Krankenversicherung die Versicherten einen Anspruch auf staatliche Infrastruktur im Sinne von medizinischen Leistungen (Ärzte, technische Ausrüstung, Spitalbetten, Pflege) haben und der Schutz des Einzelnen vor unbezahlbaren Rechnungen im Zentrum steht, stellt sich auch die Frage, mit welcher Qualität diese Leistungen versichert zur Verfügung stehen müssen, und welche Leistungen mehrheitlich tatsächlich ein öffentliches Interesse befriedigen.
Wie bestimmt der Staat über öffentliches Gut
Entsprechend sind die politischen Diskussionen über die Ärztedichte pro tausend Einwohner, das Vorhandensein modernster MRI-Anlagen in jedem Regionalspital und auch die Versicherungsleistungen im Falle von sehr individuellen Wünschen mit allfällig psychischen Folgen, z. B. Schönheitsoperationen, immer wieder Anstoss für Gerangel und Machtspiele.
Beim öffentlichen wie auch beim motorisierten Individualverkehr sind sowohl die Erstellung als auch der Unterhalt von Anlagen wie Schienen und Strassen ausserordentlich teuer. Beim öffentlichen Verkehr kommen die Betriebskosten für Strom, Kraftstoffe und Personal dazu. Meist gibt es kein «entweder oder» in der Frage der Verkehrsinfrastruktur. Die Frage stellt sich mehr beim «wie viel» einer entsprechenden Leistung, die der Staat erbringen soll.
Selbst erbringen oder Leistungen einkaufen
Wo es bei der Beschaffung sogenannter Hardware – also von Spitälern, medizinischen Geräten, Strassen, Schienen, Bussen, Trams und Zügen – als selbstverständlich gilt, diese extern zu beschaffen, sind der Betrieb mit Personal und der Unterhalt von Strassen oder Schienen sehr oft noch in den Händen der öffentlichen Hand. Die liberale Seite der Politik reklamiert regelmässig den Wettbewerb und dadurch günstigere Preise sowie technische Innovation für sich, und die bewahrende Seite des politischen Spektrums argumentiert oft mit der Qualität und den übergeordneten öffentlichen Interessen bei der Selbsterbringung von Leistungen.
Der Preis von Föderalismus und Demokratie
Die öffentliche Hand verfügt mit Steuern und Gebühren über ein knappes Gut und sie muss diese möglichst effektiv und effizient einsetzen. Da, wo die zentrale Infrastruktur keinen echten Wettbewerb von Anbietern zulässt, z. B. bei der Wasserversorgung und -entsorgung, kann der Staat diese Leistung vermutlich am besten anbieten. Bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen jedoch ist der Betrieb der Anlagen nicht zwingend eine staatliche Leistung, und auch der Bedarf an Ausbildung könnte mit entsprechenden Leistungsvereinbarungen gedeckt werden. Ungeklärt jedoch bleibt die Frage des durch eine Leistung oder den Betrieb eines einzelnen Marktunternehmens erreichten Wettbewerbsvorteils – sei dies durch Innovation, welche ein nicht berücksichtigtes Unternehmen aufgrund mangelnder Erfahrung nie erreichen kann, oder durch das Präjudiz bei der Beschaffung von Hardware und somit die allfällige Übervorteilung von Mitbewerbern (meist bei EDV). In einem föderalen System mit direkter Demokratie ist dies eine permanente Konfrontation mit Alternativen, und ein repräsentatives Regierungssystem auf allen Stufen muss sich diesem Kräftemessen immer wieder von Neuem stellen.