Was Notrecht ist und kann
Notrecht kann immer dann eingesetzt werden, wenn aussergewöhnliche Lagen vorliegen, die geeignet sind, das Verfassungsrecht zeitlich begrenzt einschränken, um erforderliches staatliches Handeln möglich zu machen. In der Schweiz gilt dafür das exekutive Notrecht in der Ausführung des Notverordnungsrechtes. Damit werden dem Bundesrat weitgehende Rechte eingeräumt, die verhältnismässig und zeitlich begrenzt einzelne verfassungsmässige Rechte der Bürger einschränken könnten. Besonders dabei ist, dass hierzulande die Exekutive sich selbst kontrollieren muss, während in Deutschland das beispielsweise durch das Bundesverfassungsgericht geschieht.
Notrecht ist, wie es der Name schon sagt, eine Sammlung von Notrechtsverordnungen, die jedoch nur in Notlagen erlassen und durchgesetzt werden dürfen. Welche das konkret sind, richtet sich immer nach der Art der Notlage und nach der Auffassung der Exekutive dazu. Ausschlaggebend für die Ausgestaltung von Notrecht sind immer Verhältnismässigkeit und zeitliche Begrenzung, gegebenenfalls auch räumliche Begrenzung des Geltungsbereiches.
Wo sind die Grenzen im Notrecht?
Damit Notrecht oder Notrechtsverordnungen auch solche bleiben und keine dauerhaften Einschränkungen verfassungsmässigen Rechtes etablieren, bedarf es einer klaren Grenzsetzung schon in der Art und Weise wie Notrecht definiert und kontrolliert wird. Die wesentlichsten Barrieren sind immer die Verhältnismässigkeit und die Befristung.
Darüber hinaus hat die Bundesversammlung nach Artikel 165 der Bundesverfassung eine weitgehende Gesetzgebungskompetenz in Notlagen und nach Artikel 173 auch die Kompetenz für Notverordnungen.
Greift auch nur eine dieser Kompetenzen, dann hat sie Vorrang vor dem Notrecht der Exekutive. Entsprechend kann das Parlament dann auch Massnahmen des Bundesrates aushebeln. Das bedeutet, dass auch im Notrecht das Parlament schlussendlich die Kontrolle über die Exekutive behält und durchsetzen kann.
So schützt sich unsere Demokratie vor dem Missbrauch des Notrechts durch die Exekutive und behält die weitreichende Kontrolle auch in besonderen Lagen.