Revision der Verjährungsvorschriften, Teil 2: Stillstand und Verjährungseinrede
Auf den 1. Januar 2020 wurden diverse Gesetzesänderungen in Kraft gesetzt. Eine dieser Revisionen betrifft das Thema Verjährung von Forderungen. Konkret wurden Verjährungsfristen verlängert (vgl. Teil 1) und die Vorschriften zu deren Stillstand und dem Verjährungsverzicht ergänzt.