Revision des Stiftungsrecht
Stiftungen spielen in der Schweiz eine wichtige Rolle. Die Vorschriften wurden per 1.1.2024 revidiert und die nächste Änderung ist bereits in Sicht.
Stiftungen spielen in der Schweiz eine wichtige Rolle. Die Vorschriften wurden per 1.1.2024 revidiert und die nächste Änderung ist bereits in Sicht.
Im Januar 2025 war in den Medien die Meldung zu lesen, dass der Eigentümer der AMAG AG sein Vermögen (rund 5 Mia CHF) in eine Stiftung überführen wolle. Zweck der Stiftung soll u.a. die Unterstützung von Projekten im wissenschaftlichen, kulturellen Bereich sowie Armutsbekämpfung und Artenvielfalt sein.
Solch grosse Stiftungen sind nicht allzu häufig. Aber das Stiftungswesen hat in der Schweiz Tradition. Bei einer Stiftung handelt es sich einerseits um ein Vermögen und andererseits um einen bestimmten Zweck. Der Stiftende legt fest, wie sein Vermögen verwendet werden soll (Unterstützung von Künstlern, Sportlern usw.).
Damit das schweizerische Stiftungsrecht weiterhin attraktiv und flexibel bleibt, wurden per 1.1.2024 folgende Neuerungen in Kraft gesetzt:
Zurzeit ist im Parlament eine weitere Änderung hängig. Die bisher verbotenen Unterhaltsstiftungen, bei denen Familienmitglieder die einzigen Profiteure sind, sollen wieder zulässig sein. Dies ermöglicht wohlhabenden Personen eine Vereinfachung ihrer Vermögens- und Nachlassplanung. Und es braucht keine neue Rechtsform wie den Trust (den z.B. das Fürstentum Liechtenstein kennt – das Schweizer Parlament hat die Zulassung von Trusts im 2024 abgelehnt).