Volk sagt Ja zur Steuerung der Zuwanderung
Bekanntlich hat das Schweizer Stimmvolk der Steuerung der Zuwanderung zugestimmt. Mit dem Ziel, die bilateralen Verträge nicht zu gefährden, hat das Parlament einen Weg gesucht, um den Volkswillen dergestalt umzusetzen, dass auf indirektem Weg die Zuwanderung zwar beeinflusst wird, aber keine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern moniert werden kann. Mit der Stellenmeldepflicht erhalten stellensuchende Inländer einen Informationsvorsprung und die RAV können den Kontakt zu Arbeitgebern, deren offene Stellen der Meldepflicht unterliegen, systematisch aufbauen. So wissen sie noch besser um die geforderten Kompetenzen und erbringen mit der Selektion geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten eine individualisierte Dienstleistung.
Administration klein gehalten
Arbeitgeber können ihre offenen Stellen auf der Plattform arbeit.swiss online dem zuständigen RAV melden. Dabei muss aufgeführt sein, welcher Beruf für welche Tätigkeiten gesucht wird. Hinzu kommen Informationen über Arbeitsort, Pensum sowie den Termin des möglichen Stellenantritts und ob es sich um eine befristete oder unbefristete Stelle handelt. Dazu gehören ebenfalls Angaben zum Arbeitgeber sowie eine Kontaktperson. Sollte eine Onlineanmeldung nicht gewünscht sein, können diese Angaben auch telefonisch eingereicht werden. Die RAV selektieren aus den bei ihnen angemeldeten Stellensuchenden jene Dossiers, deren Übereinstimmung mit den gewünschten Fertigkeiten am höchsten ist, und übermitteln diese innert 3 Tagen dem Arbeitgeber. Dieser wiederum prüft die Unterlagen und lädt geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten zum Gespräch ein. Vor einer öffentlichen Publikation muss ab der Stellenmeldung eine Wartefrist von 5 Tagen eingehalten werden. Sodann gibt der Arbeitgeber dem RAV eine Rückmeldung und somit sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Die RAV erbringen kostenlos eine sehr gute Leistung
Die RAV beraten als gesetzliche Aufgabe die Stellensuchenden, bieten arbeitsmarktliche Massnahmen zur Qualifizierung an und vermitteln aktiv offene Stellen. Evaluationen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zeichnen ein positives Bild der Leistungen der RAV sowohl bei den Stellensuchenden (Umfrage bei 117’000 Stellensuchenden) als auch bei den Unternehmen, welche die Dienstleistungen bereits genutzt haben. Beim ab 1. Januar 2020 geltenden Schwellenwert von 5 % Arbeitslosigkeit werden weitaus mehr Berufsarten betroffen sein und den RAV in der gesamten Schweiz bis zu 220’000 Stellen gemeldet. Ihre raschen und guten Leistungen werden bei einem solchen Mengengerüst in Kombination mit umsichtigen Arbeitgebern dazu führen, dass vermehrt auf das in der Schweiz verfügbare Potenzial an Arbeitskräften zurückgegriffen und die Zuwanderung in die vom Volk gewünschte Richtung beeinflusst wird.