Die Erbringung von staatlichen Leistungen kann in unterschiedlicher Ausprägung gestaltet werden. Sowohl bei der Quantität – wie viel ÖV will der Einzelne – als auch bei der Qualität – wie viele Schüler sind z. B. in einer Volksschulklasse – besteht ein erheblicher Spielraum. Mit den erhobenen Steuern werden Leistungen bezahlt, welche der Allgemeinheit Nutzen bringen und die einer Mehrheit der Bürger dienen. Ein Unternehmen muss nicht zwingend dieselben gesellschaftlichen Massstäbe und Ansprüche haben wie Privatpersonen.
Steuern als Wettbewerbsfaktor
Die Diskussion über «good corporate citizenship», also das gesellschaftliche Engagement eines Unternehmens, und damit auch darüber, welche Leistungen und wie viele davon zu unterstützen sind, kann geführt werden. Hingegen zählen Standortfaktoren wie Ausbildung, Sicherheit, Infrastruktur und Gesundheitsdienstleistungen zwingend zum Staat. Und diese Leistungen müssen über Steuern finanziert werden können. Einzelinteressen oder ein Sondernutzen eines Unternehmens können und müssen gezielt über Gebühren finanziert werden. Der Wettbewerb unter den Gemeinwesen dient der Qualität unserer Demokratie und soll somit seinen Platz haben.
Mehr als bloss «goodwill»
Wenn jedoch Unternehmen sich in der Mehrheit von der politischen Diskussion distanzieren und das Bezahlen von Steuern als eher freiwilligen Akt betrachten, so muss ökonomisch darauf hingewiesen werden, dass jedes Gut einen Preis hat. Ebenso wie Güter hat auch ein Staat «seinen Preis». Denn die politische Stabilität mit einem repräsentativen Regierungssystem, die Rechtssicherheit und sogar die freie Wettbewerbssituation sind nicht kostenlos verfügbar. So würde wohl jedermann rasch klar, dass ein Kleidergeschäft, welches seine Produkte dem Konsumenten kostenlos abgäbe, mit seinem Geschäftsmodell wirtschaftlich wenig nachhaltig wäre. Und wären in einem Staat die Grundleistungen bloss über freiwilliges Engagement durch die Unternehmen mitfinanziert, so würden die Wettbewerbs- und Marktbedingungen rasch verschlechtert, und die in einer Demokratie immer wieder auflodernde Diskussion um eine materielle Steuerharmonisierung würde so befeuert.
Selektive Steuergeschenke sind eine Fehlkonstruktion
Unternehmerisch denkende Menschen sehen ihr Unternehmen als Teil eines Wirtschaftssystems, an welchem auch der Staat mit seinen Errungenschaften inklusive Verwaltungen seinen Anteil hat. Das Bezahlen von Steuern wird somit zur Investition in den eigenen nachhaltigen Wettbewerbsvorteil. Und ein für alle Unternehmen geltender, attraktiver Steuersatz ist für einen Standort wie auch für Unternehmen geeignet, sich im Wettbewerb zu behaupten. Allgemeine Regeln, welche für jeden Marktteilnehmer gleich gelten, sind zu begrüssen, und sie sorgen für die immer geforderten gleich langen Spiesse. Selektive Steuergeschenke jedoch, die aufgrund willkürlicher Grössen wie z. B. der Anzahl Mitarbeiter, der angeblichen Innovationskraft oder, noch besser, der Ankündigung von Massenentlassungen zustande kommen, sind schädlich und widersprechen jeglichem ökonomischen Verständnis, denn «there’s no such thing as a free lunch»! Ein freiwilliges Engagement einer Firma im Bereich von ergänzendem Kulturangebot oder die Unterstützung von zusätzlichen sozialen Institutionen aber geschehen aus eigener Initiative, können bei Mitarbeitenden und Kunden weiteren Goodwill schaffen und stehen in keiner Konkurrenz zu Steuerprivilegien.