Der Studiengang Dipl. Sozialpädagogin HF / Dipl. Sozialpädagoge HF bei der AKAD beruht auf den Bestimmungen des Rahmenlehrplans für Bildungsgänge der höheren Fachschulen «Sozialpädagogik HF», genehmigt durch das SBFI am 17. August 2021, den Sie unten bei Factsheets abrufen können.
Dipl. Sozialpädagoginnen HF und Dipl. Sozialpädagogen HF begleiten und unterstützen Menschen, deren selbständige Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe erschwert oder gefährdet ist.
Im Fokus ihrer Tätigkeiten stehen die Anliegen und individuellen Lebenspläne der begleiteten Menschen. Dipl. Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen HF orientieren sich am Potenzial der begleiteten Menschen und fördern deren individuelle Ressourcen. Sie stärken die begleiteten Menschen, eigenständige Entscheidungen zu treffen und ihre Interessen selbst zu vertreten (Empowerment). Gleichzeitig engagieren sie sich für die Überwindung gesellschaftlicher Barrieren und fördern die soziale Einbindung der begleiteten Menschen (Partizipation). Zu ihren Aufgaben gehört es auch, Menschen bei der Bewältigung von schwierigen Lebenssituationen und Krisen zu unterstützen.
Dipl. Sozialpädagoginnen HF und Dipl. Sozialpädagogen HF beziehen die Angehörigen und Bezugspersonen der begleiteten Menschen mit ein und beraten sie wenn nötig.
Ein wichtiger Teil ihrer Tätigkeit bezieht sich auf die Erschliessung sozialräumlicher Ressourcen durch die Aktivierung oder Reaktivierung des Beziehungsnetzes der begleiteten Menschen. Zudem machen sie Angebote des Gemeinwesens oder andere Ressourcen zugänglich.
Dipl. Sozialpädagoginnen HF und Dipl. Sozialpädagogen HF arbeiten in sozialen Organisationen für Menschen mit Beeinträchtigungen, der Kinder- und Jugendhilfe, der sozialen Integration, im Migrationsbereich bzw. bei der Integration von Flüchtlingen oder im Straf- und Massnahmenvollzug. Zu ihren Arbeitsfeldern gehören auch Selbsthilfeorganisationen sowie soziale Projekte und Initiativen. Dipl. Sozialpädagoginnen HF und Dipl. Sozialpädagogen HF arbeiten ebenfalls aufsuchend (z.B. Gassenarbeit, sozialpädagogische Familienbegleitung, Assistenzdienste).
1.1 Lebenswelten der begleiteten Person wahrnehmen
1.2 Unterstützungsbedarf partizipativ bestimmen und entwickeln
1.3 Ziele und Massnahmen gemeinsam mit der begleiteten Person oder Gruppe planen und umsetzen
1.4 Mit dem familiären und sozialen Umfeld zusammenarbeiten
2.1 Beziehung zur begleiteten Person aufbauen und gestalten
2.2 Selbstwirksamkeit der begleiteten Person stärken und ihre Selbstbestimmung fördern
2.3 Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen
2.4 Umfeld und Rahmenbedingungen bedürfnisorientiert gestalten
2.5 Gruppensituationen gestalten und Mitwirkung stärken
2.6 Begleitete Menschen im Alltag bedürfnisgerecht unterstützen
2.7 Menschen in Übergangs- und Krisensituationen begleiten
3.1 Mit herausfordernden und sich verändernden Situationen umgehen
3.2 Berufsrolle wahrnehmen und reflektieren
4.1 Sozialpädagogische Prozesse und Handlungen analysieren und anpassen
4.2 Prozesse dokumentieren und Bericht verfassen
5.1 Im Team zusammenarbeiten
5.2 Mit anderen Fachpersonen und -stellen kooperieren
5.3 Netzwerke aufbauen und pflegen
6.1 Die eigene Tätigkeit in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang stellen
6.2 Innovative Konzepte und Vorgehensweisen für das eigene Arbeitsumfeld erarbeiten und umsetzen
6.3 Interessen des Berufsfelds vertreten
7.1 Führungsaufgaben und -verantwortung übernehmen
7.2 Qualität entwickeln und sicherstellen
7.3 Interne und externe Kommunikation entwickeln und sicherstellen
7.4 Projekte entwickeln und leiten
Prüfungen: Modulabschlussprüfungen, beispielsweise Praxistransferaufgaben
Das Studium kann mit dem Bachelor in Angewandter Psychologie an der Kalaidos Fachhochschule kombiniert werden. Gerne erläutern wir Ihnen diese Möglichkeit!
Anmeldungen direkt bei unserem Partner Kalaidos Fachhochschule, bitte beachten Sie die Anmeldefristen.
Der obengenannte Preis gilt ohne die Option Bachelor.
Das HF-Anerkennungsverfahren ist beantragt.
Finden Sie heraus, welche finanzielle Unterstützung Sie auf Vorbereitungskurse zu Berufs- und Höheren Fachprüfungen sowie Bildungsgänge haben: Finanzierungsbeiträge.
EFZ Fachfrau Betreuung bzw. Fachmann Betreuung (vgl. Rahmenlehrplan 3.1)
Bestandenes Aufnahmeverfahren der AKAD (vgl. Rahmenlehrplan 3.3)
Nach Ihrer Anmeldung über unsere Homepage und der Prüfung Ihres EFZ sowie Ihres Lebenslaufes.
Es ist ein dualer Studiengang, bei dem ein Anstellungsverhältnis in einem sozialpädagogischen Bereich vorausgesetzt und verpflichtend ist (vgl. Rahmenlehrplan HF Sozialpädagogik, 4.1., Duale Studiengänge).
Ein Anstellungsverhältnis von mindestens 50% in einem sozialpädagogischen Bereich ist vorgeschrieben (vgl. Rahmenlehrplan HF Sozialpädagogik 4.1, Duale Studiengänge).
Der Studiengang ist gemäss der «Modultafel» modular aufgebaut und deckt über die drei Studienjahre alle Inhalte und Lernziele des Rahmenlehrplans ab
Grundsätzlich beginnt er jährlich im Februar, Mai, August und November. Die genauen Startdaten sind auf der Website publiziert.
Nein, die AKAD bietet ausschliesslich den dreijährigen Studiengang an.
Ja, während des Studiums benötigen Sie zwingend eine Praxisinstitution sowie eine Praxisausbildnerin / einen Praxisausbildner. Sowohl die Praxisinstitution als auch die Praxisbegleiterin / der Praxisbegleiter müssen die Vorgaben des Rahmenlehrplans erfüllen.
Auf unserer Website finden Sie Praxisinstitutionen, die bereits anerkannt sind. Die Anerkennung weiterer Praxisinstitutionen durch die AKAD ist auf Antrag möglich.
Der Unterricht findet ausschliesslich im Präsenzunterricht in der von Ihnen gewählten Unterrichtsvariante statt.
Der Unterrichtsort ist an der Jungholzstrasse 43 in 8050 Zürich-Oerlikon.
Die AKAD-Methode bedeutet, dass Sie all jene Inhalte, für die Sie keine pädagogische Begleitung benötigen, im Selbststudium erarbeiten. Der Präsenzunterricht vor Ort dient vor allem dem Transfer des Gelernten in berufsalltägliche Situationen.
Nein, denn die AKAD führt den Studiengang Dipl. Sozialpädagogin HF / Dipl. Sozialpädagoge HF als dualen Bildungsgang mit einschlägigem EFZ durch. Als einschlägiges EFZ gilt nur der Abschluss zur Fachfrau Betreuung bzw. zum Fachmann Betreuung (vgl. Rahmenlehrplan HF Sozialpädagogik, 3.1, 4.1).
Die AKAD übernimmt die Beantragung der Kantonsbeiträge für Sie, sobald die von Ihnen dafür einzureichenden Unterlagen vollständig vorliegen.
Ja, es kommen keine weiteren Kosten auf Sie zu.