Die Stellenmeldepflicht als neue Aufgabe des HR

Per 1. Juli 2018 müssen gemäss gesetzlichen Vorgaben neu die offenen Stellen in jenen Berufsarten, welche eine schweizweite durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 8 % überschreiten, vor ihrer öffentlichen Publikation dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV gemeldet werden. Innert 3 Tagen können die RAV sodann den Unternehmen Dossiers von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zustellen. Während total 5 Tagen dürfen diese gemeldeten Stellen ausschliesslich auf der Stellenplattform der öffentlichen Arbeitsvermittlung publiziert bleiben, um so den auf dem RAV registrierten Stellensuchenden einen Informationsvorsprung zu gewähren. Eine Pflicht zur Anstellung besteht für die Arbeitgeber nicht und die administrative Belastung ist minimal.

Bruno Sauter

3. Mai 2018

Volk sagt Ja zur Steuerung der Zuwanderung

Bekanntlich hat das Schweizer Stimmvolk der Steuerung der Zuwanderung zugestimmt. Mit dem Ziel, die bilateralen Verträge nicht zu gefährden, hat das Parlament einen Weg gesucht, um den Volkswillen dergestalt umzusetzen, dass auf indirektem Weg die Zuwanderung zwar beeinflusst wird, aber keine Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern moniert werden kann. Mit der Stellenmeldepflicht erhalten stellensuchende Inländer einen Informationsvorsprung und die RAV können den Kontakt zu Arbeitgebern, deren offene Stellen der Meldepflicht unterliegen, systematisch aufbauen. So wissen sie noch besser um die geforderten Kompetenzen und erbringen mit der Selektion geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten eine individualisierte Dienstleistung.

Administration klein gehalten

Arbeitgeber können ihre offenen Stellen auf der Plattform arbeit.swiss online dem zuständigen RAV melden. Dabei muss aufgeführt sein, welcher Beruf für welche Tätigkeiten gesucht wird. Hinzu kommen Informationen über Arbeitsort, Pensum sowie den Termin des möglichen Stellenantritts und ob es sich um eine befristete oder unbefristete Stelle handelt. Dazu gehören ebenfalls Angaben zum Arbeitgeber sowie eine Kontaktperson. Sollte eine Onlineanmeldung nicht gewünscht sein, können diese Angaben auch telefonisch eingereicht werden. Die RAV selektieren aus den bei ihnen angemeldeten Stellensuchenden jene Dossiers, deren Übereinstimmung mit den gewünschten Fertigkeiten am höchsten ist, und übermitteln diese innert 3 Tagen dem Arbeitgeber. Dieser wiederum prüft die Unterlagen und lädt geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten zum Gespräch ein. Vor einer öffentlichen Publikation muss ab der Stellenmeldung eine Wartefrist von 5 Tagen eingehalten werden. Sodann gibt der Arbeitgeber dem RAV eine Rückmeldung und somit sind die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Die RAV erbringen kostenlos eine sehr gute Leistung

Die RAV beraten als gesetzliche Aufgabe die Stellensuchenden, bieten arbeitsmarktliche Massnahmen zur Qualifizierung an und vermitteln aktiv offene Stellen. Evaluationen des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zeichnen ein positives Bild der Leistungen der RAV sowohl bei den Stellensuchenden (Umfrage bei 117’000 Stellensuchenden) als auch bei den Unternehmen, welche die Dienstleistungen bereits genutzt haben. Beim ab 1. Januar 2020 geltenden Schwellenwert von 5 % Arbeitslosigkeit werden weitaus mehr Berufsarten betroffen sein und den RAV in der gesamten Schweiz bis zu 220’000 Stellen gemeldet. Ihre raschen und guten Leistungen werden bei einem solchen Mengengerüst in Kombination mit umsichtigen Arbeitgebern dazu führen, dass vermehrt auf das in der Schweiz verfügbare Potenzial an Arbeitskräften zurückgegriffen und die Zuwanderung in die vom Volk gewünschte Richtung beeinflusst wird.