Mobility Pricing
Wer zu Stosszeiten auf Strasse oder Schiene unterwegs ist, soll entsprechend mehr bezahlen. In diesem Konzept sieht der Bundesrat die Lösung für die wachsende Verkehrsüberlastung.
Wer zu Stosszeiten auf Strasse oder Schiene unterwegs ist, soll entsprechend mehr bezahlen. In diesem Konzept sieht der Bundesrat die Lösung für die wachsende Verkehrsüberlastung.
Den höchsten durchschnittlichen Tagesverkehr seit Messbeginn auf Schweizer Nationalstrassen, verzeichnete 2014 die Messstation an der A1 in Wallisellen mit 144 134 Fahrzeugen pro Tag. 2015 wurden in der Schweiz 327 143 Personenwagen neu in Verkehr gesetzt. Im selben Jahr gab es in der Schweiz pro 1000 Einwohner 541 Autos. Die Statistik zeigt, dass die Mobilität hierzulande stetig zunimmt. Damit wächst auch der Verkehr.
Zu Spitzenzeiten werden heute auf Strasse und Schiene Kapazitätsgrenzen erreicht, und es kommt zu erheblichen Engpässen. Das UVEK wurde daher beauftragt, einen Konzeptbericht zum Mobility Pricing zu erarbeiten. Dieser sieht vor, dass Autofahrer pro zurückgelegten Kilometer eine Abgabe leisten. Zu Stosszeiten und auf überlasteten Strassenabschnitten müssten sie zudem einen Zuschlag entrichten. Damit soll eine effizientere Nutzung der Infrastruktur und eine verursachergerechte Kostenerhebung erreicht werden.
Mit den bestehenden technischen Möglichkeiten sind inzwischen diverse Pricingkonzepte umsetzbar. Folgende technische Lösungen sind denkbar:
Eine On-Board-Unit (OBU) im Fahrzeug erfasst über Satellitensignale laufend die GPS-Position des Fahrzeugs und übermittelt sie via Mobilfunk an eine Zentrale. Das System erkennt, auf welchem Strassenabschnitt sich das Fahrzeug gerade befindet, und verrechnet die gefahrene Strecke entsprechend.
Der Datenaustausch erfolgt zwischen einem im Fahrzeug installierten Gerät und einer strassenseitigen Einrichtung (Erfassungsbaken) während der Vorbeifahrt. Das System erkennt, wann ein Fahrzeug eine bestimmte Strecke befahren hat, und verrechnet diese.
Die Vignette wäre nur noch virtuell und digital vorhanden. Autofahrerinnen und -fahrer kaufen sich über das Smartphone (Internet/SMS), einen Shop oder Automaten analog zum heutigen öV-Billet eine Zutrittsberechtigung zu einer Zone oder zu einem Strassenabschnitt für einen bestimmten Zeitraum.
Bis zur möglichen Einführung des Konzepts (frühestens im Jahr 2030) gilt es jedoch – abgesehen von der Auswertung von Pilotprojekt-Daten – noch viele offene Fragen zu klären. Nebst der Preisgestaltung, rechtlichen Grundlagen und der technischen Umsetzung müssen auch mögliche Lösungsansätze und Massnahmen im Hinblick auf gesellschaftliche Aspekte wie Datenschutz (Überwachung und Erstellung von Bewegungsprofilen der Fahrzeugnutzenden) und Pendlerdiskriminierung (durch die Einführung höherer Preise zu Stosszeiten) abgeklärt werden.