In Zürich ist aufgrund einer Praxisänderung des kantonalen Steueramts eine intensive Diskussion um die Besteuerung von Start-ups entbrannt. Welches ist die richtige Basis zur Besteuerung, welche Firmen werden überhaupt als Start-up bezeichnet und fallen unter eine entsprechende Regelung? Braucht es Ausnahmebestimmungen und wenn ja, welche? Gespräche zwischen den verschiedenen Akteuren haben nun zu einer Klärung geführt. Junge Unternehmen, die technologiegetriebene Produkte oder Dienstleistungen entwickeln und noch im Marktaufbau sind, werden weiterhin nach ihrem realen aktuellen Wert besteuert (Substanzwert) und nicht aufgrund ihres Verkehrswerts, den sie oft Investoren zu verdanken haben. Weshalb ist diese Regelung für Zürich und die Schweiz nun so bedeutungsvoll?
Start-ups krempeln Märkte um
Ein klassisches Unternehmen ist in der Wertschöpfungskette irgendwo zwischen Entwicklung und reiner Dienstleistung anzusiedeln. So gibt es Zulieferer, Erstausrüster, spezialisierte Dienstleister, produkteorientierte Firmen und prozessgesteuerte Anbieter, die den Markt in ihrer Branche beeinflussen. Sie alle schaffen Arbeitsplätze, erzielen Gewinne und sorgen gemeinsam mit ihren Partnern für Wertschöpfung und Innovation. Technologiegetriebene Start-ups hingegen verbessern nicht Bestehendes, sondern krempeln Prozesse um, gestalten Nutzen und Mehrwert von Produkten neu und generieren ganz neue Dienstleistungen.
Sorgten bisher Produkte und Dienstleistungen bei etablierten Firmen noch für gute Umsätze, drängen heute Start-ups mit neuen Prozessen und Technologien auf den Markt. Neue Kunden kaufen diese Leistungen ein, neue Zulieferer stellen sich zur Verfügung, und ganz neue Anbieter veredeln das Produkt kundenspezifisch. Ganze Wertschöpfungsketten werden verändert, die Kommunikation zwischen den Anbietern und mit den Kunden erneuert sich. Und mit hoher Geschwindigkeit erfolgt die globale Marktdurchdringung. In dieser Geschwindigkeit liegt der wahre Wert von Start-ups in einer reifen Volkswirtschaft. Denn wenn es gelingt, Menschen zu zeigen, wie fruchtbar neue Technologien sind, auch wenn sie Vertrautes über den Haufen werfen, so werden sowohl Firmen mit ihren Mitarbeitenden als auch Kunden davon profitieren.
Mit Regulierung gegen neue Konkurrenz
Doch oft lösen Veränderungen Ängste aus, und mit politischen Mitteln wird versucht, Neues zu verhindern oder mindestens zu behindern. Bisherige Marktteilnehmer wehren sich gegen neue Konkurrenz. Der Ruf nach Regulation wird laut, und die verständliche Schutzreaktion kann Ideen abwürgen oder zumindest verdrängen. Dass es nicht soweit kommt, muss sowohl der Politik als auch den etablierten Firmen ein grosses Anliegen sein. Denn der Geist von Start-ups kann interne Forschung und Entwicklung beflügeln, eröffnet neue Perspektiven in der Zusammenarbeit mit «frischen» Partnern und erlaubt es, die notwendige globale Fitness in KMU und Grossbetrieben zu erhalten.
Vom «Drive» profitieren alle
Start-ups sind für eine Volkswirtschaft wie das Salz in der Suppe – sie beschleunigen Unternehmen wie ein Elektroantrieb mit vollem Drehmoment aus dem Stand. Wir tun gut daran, den Forschergeist zu pflegen, die Start-up-Szene zu kultivieren und die Resultate dieser Gründerinnen und Gründer zum Nutzen unserer Gesellschaft so rasch wie möglich zu verbreiten.