Dieser Abschluss bildet die Vorstufe zum eidg. Fachausweis Finanzplaner/-in und ist von der Finanzmarktaufsicht für den Fondsbetrieb gemäss KAG und der Versicherungsvermittlung gemäss VAG anerkannt. Einige Module sind ausserdem CICERO akkreditiert. Als dipl. Finanzberater/-in beraten Sie Privatkund/-innen in den Bereichen Vorsorge, Vermögen, Versicherungen und Immobilien.
Die Module Vermögen und Vorsorge werden als SAQ-Rezertifizierungsmassnahmen für folgende Programme anerkannt:
Ein Fähigkeitszeugnis einer mindestens dreijährigen Grundbildung oder einen gleichwertigen Ausweis und mindestens ein Jahr Berufspraxis
Oder Berufspraxis von mindestens fünf Jahren
Stichtag für den Nachweis der Berufspraxis ist der Beginn der Prüfung. Die Grundbildung bis zum Erlangen eines Fähigkeitszeugnisses oder dergleichen wird der Berufspraxis nicht angerechnet.
Zulassungsabklärung unter IAF
Sie arbeiten seit mindestens 3 Jahren in der Finanz- oder Versicherungsbranche (Bank, Treuhandbüro, Steuerberatung, Versicherung oder einem anderen Finanzinstitut mit Privatkundschaft) und möchten Ihre Kompetenzen erweitern.
Der Abschluss «Dipl. Finanzberater/-in (IAF)» ist von der Finma anerkannt und als Berufsqualifikation für die Versicherungsvermittlung sowie als Fachausbildung für die Erlangung der Fondsvertriebsbewilligung akzeptiert; einige Module sind ausserdem CICERO akkreditiert
Am Ende des Studiengangs absolvieren Sie eine interne Vorprüfung (Simulationsprüfung als Vorbereitung auf die IAF-Prüfung).
Ja, der Bildungsgang ist zeitlich so ausgerichtet, dass Sie eine erfolgreiche Weiterbildung absolvieren und im Vollzeitpensum arbeiten können.
Die Zulassungsabklärung können Sie direkt beim IAF vornehmen. Weitere Informationen finden Sie unter iaf.ch.
Dieser Bildungsgang ist die Vorstufe zum Abschluss «Finanzplaner/-in mit eidg. Fachausweis».
Im Hybridunterricht (vor Ort oder Live-Stream) findet der Unterricht jeweils am Donnerstagabend um 17:40 bis 21:05 Uhr statt.
Der Bildungsgang startet zweimal jährlich im Frühjahr und im Herbst.
Nein, die Kosten für die externen Prüfungsgebühren werden von der Trägerschaft (IAF-Interessengemeinschaft für Ausbildung im Finanzbereich) erhoben.
Erst wenn Sie alle Vorkurse und den nachfolgenden Lehrgang und die eidg. Prüfung «Dipl. Finanzplaner/-in mit eidg. Fachausweis» absolviert haben (unabhängig davon ob Sie diese bestehen) und die Kosten dafür belegen können, haben Sie Anspruch auf die Bundesbeiträge.