Dieser Studiengang richtet sich an Kundenberaterinnen und -berater mit Privatkundschaft, welche in der Beratung und im Verkauf von Finanzinstrumenten (Kapitalanlagen) tätig sind.
Zertifizierte Vermögensberaterinnen und -berater IAF besitzen sowohl das Fachwissen als auch die Kenntnis der Verhaltenspflichten für FIDLEG-konforme Vermögens- und Anlageberatungen. Sie sind in der Lage Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensbildung und -anlage kompetent zu beraten.
Für den Abschluss dieses Studiengangs erhalten Sie die separate Zertifizierung des Moduls «Vermögen (inkl. FIDLEG)» der Prüfungen zum/zur dipl. Finanzberater/-in IAF.
Keine Grundkenntnisse erforderlich, da der Lernstoff systematisch von Grund auf vermittelt wird.
Sie können Privatpersonen in allen Fragen der Vermögensbildung und -anlage beraten und dabei die Verhaltenspflichten gemäss FIDLEG einhalten
Ja, der Bildungsgang ist zeitlich so ausgerichtet, dass Sie eine erfolgreiche Weiterbildung absolvieren und im Vollzeitpensum arbeiten können.
Am Ende des Studiengangs absolvieren Sie eine interne Vorprüfung (Simulationsprüfung als Vorbereitung auf die IAF-Prüfung).
Am 1. Januar 2020 trat das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft. Kundenberaterinnen und -berater müssen über hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach diesem Gesetz sowie über das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen verfügen (Art. 6 FIDLEG).
Der Bildungsgang startet jährlich im Dezember.
Der Lehrgang dauert 1 Semester.
Sie haben die Möglichkeit sich für die Variante Präsenzunterricht anzumelden oder für die ortsunabhängige Live-Stream-Variante.
Die internen Prüfungen finden im April statt.
Die Modulprüfungen werden von der Trägerschaft (IAF – Interessengemeinschaft für Ausbildung im Finanzbereich) ausgeschrieben und durchgeführt. Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig anmelden. Die Studierenden sind selbst für eine rechtzeitige und vollständige Anmeldung bei der Trägerschaft verantwortlich.
Nein, die Kosten für die externen Prüfungsgebühren werden von der Trägerschaft (IAF-Interessengemeinschaft für Ausbildung im Finanzbereich) erhoben.
Erst wenn Sie alle Vorkurse und den nachfolgenden Lehrgang und die eidg. Prüfung «Dipl. Finanzplaner/-in mit eidg. Fachausweis» absolviert haben (unabhängig davon ob Sie diese bestehen) und die Kosten dafür belegen können, haben Sie Anspruch auf die Bundesbeiträge.
Die Prüfungsordnung zur Fachprüfung zum/zur Dipl. Finanzberater/-in IAF ist gleichzeitig die Prüfungsordnung zur Fachprüfung zum/zur zertifizierten Vermögensberater/-in IAF.