Gesetzesänderungen per 2023
Am 1. Januar 2023 traten diverse wichtige Gesetzesänderungen in Kraft, darunter im Erbrecht und Aktienrecht. Aber nicht nur dort. Der folgende Text zeigt die Details auf.
Am 1. Januar 2023 traten diverse wichtige Gesetzesänderungen in Kraft, darunter im Erbrecht und Aktienrecht. Aber nicht nur dort. Der folgende Text zeigt die Details auf.
Die zahlreichen Änderungen im Erbrecht und im Aktienrecht wurden bereits in einer Reihe von Beiträgen erläutert.
Das Thema Mindestlöhne ist immer noch aktuell. Für Angestellte in Privathaushalten (Reinigung, Pflege zu Hause usw.) wurden vom Bundesrat höhere Mindestlöhne festgesetzt. Auch im Parlament in Bern wird über Mindestlöhne diskutiert.
Als Ergänzung zum Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaub gibt es neu einen Urlaub von zwei Wochen für Adoptiveltern. Das Kind darf allerdings nicht älter als 4 Jahre bei Aufnahme des Kindes sein. Der Urlaub muss innerhalb des ersten Jahres nach der Adoption bezogen werden. Dies kann am Stück oder an einzelnen Tagen erfolgen. Sind es zwei Elternteile, kann auch aufgeteilt werden. Ein gleichzeitiger Bezug (also gemeinschaftlicher Urlaub) ist nicht vorgesehen. Der Lohn während des Urlaubs wird gemäss Erwerbsersatzordnung (EO) bezahlt.
Jedes Unternehmen muss über kurz oder lang die Handelsregisterverordnung (HRegV) beachten, sei es bei der Gründung oder bei einer Statutenänderung. Gerade Statutenänderungen werden im Zusammenhang mit dem revidierten Aktienrecht notwendig werden. Deshalb wurde auch die zum Aktienrecht gehörende Verordnung über das Handelsregister geändert. Es geht v. a. um folgende Themen: