Revision des Aktienrechts, Teil 2: Aktionärsrechte
Die gesetzlichen Regelungen für die Aktiengesellschaften und die GmbH werden per 1.1.2023 revidiert. Ziel: mehr Flexibilität. In vier kurzen Artikeln stellen wir die Änderungen vor.
Die gesetzlichen Regelungen für die Aktiengesellschaften und die GmbH werden per 1.1.2023 revidiert. Ziel: mehr Flexibilität. In vier kurzen Artikeln stellen wir die Änderungen vor.
Die Aktionäre sind zwar die Eigentümer des Unternehmens, aber nicht an der Geschäftsleitung beteiligt. Der Verwaltungsrat könnte also bei seinem Handeln mehr auf den eigenen Vorteil schauen als auf den Nutzen des Unternehmens. Aus diesem Grund werden die Aktionärsrechte gestärkt. Dies geschieht durch folgende Neuerungen:
In folgenden Texten wird auf die restlichen Gesetzesänderungen eingegangen:
Revision des Aktienrechts, Teil 1: Aktienkapital