Berufliche Weiterbildung

Treuhand & Steuern

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Fachmann / Fachfrau in Treuhand und Beratung mit Eidg. Fachausweis

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Nutzen
Voraussetzungen
FAQ
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Übersicht Fachmann / Fachfrau in Treuhand und Beratung

Dauer

5 Semester (2,5 Jahre)

Nächster Start

2 weitere Optionen anzeigen
Abschluss

Eidg. Fachausweis

Durchführungsvariante

1.-2. Semester: Selbststudium oder hybrid / 3. – 5. Semester: hybrid

Tag / Zeit

Mehrere Varianten verfügbar

3 Optionen anzeigen
Lernort

1.-2. Semester: ortsunabhängig oder hybrid / 3. – 5. Semester: hybrid

Studiengebühren

Ab CHF 480.-/Mt. exkl. Subventionen

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Als Fachperson in Treuhand und Beratung mit eidg. Fachausweis (früher Treuhänder/-in) unterstützen und beraten Sie Unternehmen kompetent in sämtlichen treuhänderischen Fragen. Sie können ein kleines bis mittleres Treuhandbüro leiten, eine Kaderposition übernehmen oder selbstständig tätig sein.

Aufgrund der neuen Wegleitung wurde das Studium angepasst und verschlankt (keine Betriebsbuchhaltung mehr, eingeschränkte Revision). In den ersten beiden Semestern erwerben Sie die grundlegenden Fachkenntnisse und schliessen diese Zeit als Sachbearbeiter/-in Treuhand ab. Im 3. und 4. Semester vertiefen Sie die Kompetenzen, die für die eidgenössische Prüfung erforderlich sind, und verknüpfen diese gezielt mit Ihrer Berufspraxis. Im 5. Semester bereiten Sie sich intensiv auf die eidg. Prüfung vor.

Nutzen Fachmann / Fachfrau in Treuhand und Beratung

Für Ihr Know-How

  • Gute Kenntnisse in Recht, Rechnungswesen, Personaladministration, Steuern und eingeschränkte Revision
  • Stärkung des analytischen und vernetzen Denkens
  • Optimale Kompetenzen in der Kundenberatung

Für Ihre Karriere

  • Einstieg in die Selbstständigkeit
  • Gründung oder Leitung einer Treuhandfirma

Für Ihre Persönlichkeit

  • Eigenständiges Lernen
  • Flexibilität im Zeitmanagement durch Selbststudium
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Voraussetzungen Fachmann / Fachfrau in Treuhand und Beratung

  1. EFZ, Maturitätsausweis oder gleichwertiger Ausweis

  2. sowie 3 Jahre Fachpraxis nach Erwerb einer der obigen Ausweise.
    Als Fachpraxis gilt die Tätigkeit im Treuhand- und Revisionswesen, im Finanz- und Rechnungswesen, im Steuerwesen und in der Wirtschafts- und Unternehmensberatung sowie andere qualifizierte Tätigkeiten, die einen Bezug zum Arbeitsgebiet Treuhand haben. Die Fachpraxis hat sich auf das Gebiet der Schweiz zu beziehen.

  3. Kein Eintrag im Zentralstrafregister, der dem Prüfungszweck widerspricht.

Häufig gestellte Fragen

Wie unterscheidet sich die neue Wegleitung von der alten?

Die neue Wegleitung legt den Fokus auf die Beratung. Mit der Änderung wurde der Lehrgang verschlankt und ganz auf die Praxisbedürfnisse ausgerichtet. Die Betriebsbuchhaltung wurde komplett gestrichen, und die Revision wird nur noch eingeschränkt geprüft.

Wie haben sich die Prüfungen verändert?

Die Prüfungen finden nun im Open-Book-Format statt. Neu sind es zwei Prüfungstage: einer für die schriftliche und einer für die mündliche Prüfung.

Brauche ich eine Zulassungsprüfung?

Mit der Wegleitungsänderung fällt die Zulassungsprüfung weg.

Wann beginnt der Präsenzunterricht im 3. Semester?

Der Unterricht im 3. Semester beginnt jeweils im März.

Wann finden jeweils die eidg. Berufsprüfungen statt?

Die schriftliche eidg. Prüfung findet Ende August statt. Die mündliche Prüfung wird im Oktober durchgeführt.

Wann muss ich mich zur eidg. Berufsprüfung anmelden?

Die Anmeldefrist ist jeweils Mitte Februar bis Mitte März.

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