(noch) mehr Transparenz
Ab 1.10.2026 müssen die wirtschaftlich Berechtigten von AG, GmbH usw. in ein zentrales Register eingetragen werden. Betroffen sind mehr als 500’000 Unternehmen. Hier folgen Details.
Ab 1.10.2026 müssen die wirtschaftlich Berechtigten von AG, GmbH usw. in ein zentrales Register eingetragen werden. Betroffen sind mehr als 500’000 Unternehmen. Hier folgen Details.
Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Transparenzgesetz in Kraft. Betroffen sind die wirtschaftlich Berechtigten von diversen juristischen Personen. Grundlage dafür ist die Bekämpfung der Geldwäscherei. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie in unserem Beitrag Verbot Inhaberaktie vom Mai 2021.
Die Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten einer Unternehmung ist bereits heute im OR geregelt (Art. 697j ff). Wie die wirtschaftliche Berechtigung bei Aktien geregelt ist, erklären wir in unserem Beitrag Wem «gehört» eine Aktie? vom Juli 2022. Neu werden die Informationen statt in einem internen Verzeichnis in einem zentralen Register (via EasyGov) erfasst. Dieses ist nicht öffentlich. Zugang zum Register erhalten nur definierte Behörden und Finanzintermediäre.
Betroffen sind AG, GmbH, Genossenschaften, Investmentgesellschaften usw., total mehr als 500 000 Unternehmungen (auch ausländische mit Zweigniederlassungen). Ausgenommen sind v.a. börsenkotierte Aktiengesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen.
Gemeldet werden muss der sogenannte «wirtschaftlich Berechtigte» einer Unternehmung. Dies ist:
Gibt es keine solche Person, muss das oberste Leitungsorgan gemeldet werden.
Zu den notwendigen Angaben gehören mindestens: der vollständige Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnort sowie Art und Umfang der Kontrolle.
Die Pflicht ist als gesellschaftsrechtliche Organisationsaufgabe ausgestaltet: die obersten Organe (VR, Geschäftsführung u.ä.) müssen angemessene Abklärungen vornehmen, die Daten aktuell halten und Änderungen fristgerecht melden.
Gesellschafter (auch ausländische Staatsangehörige) in den oben genannten Konstellationen müssen sich ebenfalls und selbstständig melden. Sie haben dazu ab Erwerb des Anteils einen Monat Zeit.
Verstösse gegen die Meldepflicht können Verwaltungs- und Strafsanktionen sowie Organhaftung auslösen. Bussen (immerhin bis zu CHF 500 000.-) sind nur bei vorsätzlichen Verstössen gegen die gesetzlichen Pflichten möglich. Hingegen können die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte (Stimmrecht, Dividende) eines wirtschaftlich Berechtigten suspendiert werden.
Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und melden. Falls nötig, sind dazu Prozesse einzuführen oder anzupassen. V.a. sind Zuständigkeiten zu definieren, die Dokumentation zu aktualisieren und Meldefristen einzuhalten. Auch ein Zugang zum online-System von EasyGov ist einzurichten. Die Unternehmungen haben maximal 2 Jahre Zeit dazu.