Mit dem Inkrafttreten der Revision des Berufsbildungsgesetzes am 1. Oktober 2026 wurden in der Schweiz die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt.
Die Neuerung stärkt die Sichtbarkeit der höheren Berufsbildung und erleichtert die Einordnung von Schweizer Berufsabschlüssen – insbesondere im internationalen Umfeld. Viele Arbeitgeber ausserhalb der Schweiz kennen das System der eidgenössischen Fachausweise, höheren Fachschulen (HF) oder höheren Fachprüfungen nur unzureichend. Die neuen Titelzusätze schaffen mehr Transparenz und machen das Qualifikationsniveau auf den ersten Blick verständlicher.
Wichtig: Die Titelzusätze ersetzen keine bestehenden Abschlüsse. Sie ergänzen die bisherigen geschützten Titel der höheren Berufsbildung und dürfen nur zusammen mit dem jeweiligen offiziellen Abschluss geführt werden.
Wer darf den Titel «Professional Bachelor» führen?
Der Titelzusatz Professional Bachelor darf von Personen verwendet werden, die einen der folgenden Abschlüsse besitzen:
- Diplom einer Höheren Fachschule (HF)
- Eidgenössischer Fachausweis (Berufsprüfung BP)
Beispiele:
- Dipl. Sozialpädagogin HF / Dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor
- Dipl. Betriebswirtschafter/-in HF (HFW), Professional Bachelor
- Dipl. Wirtschaftsinformatiker/-in HF (HFWI), Professional Bachelor
- Dipl. Versicherungswirtschafter/-in HF, Professional Bachelor
- Dipl. Prozesstechniker/-in HF, Professional Bachelor
- HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Führungsfachfrau/Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Technischer Kaufmann/Technische Kauffrau mit eidg. Fachausweis (TK), Professional Bachelor
- Executive Assistant / Direktionsassistent/-in mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
Wer darf den Titel «Professional Master» führen?
Der Titelzusatz Professional Master darf von Personen mit einem Abschluss einer Höheren Fachprüfung (HFP) verwendet werden.
Beispiele:
Gilt der Professional Bachelor auch für frühere Absolventinnen und Absolventen?
Ja.
Alle Personen, die bereits vor dem 1. Oktober 2026 einen anerkannten Abschluss der höheren Berufsbildung erworben haben, dürfen die neuen Titelzusätze ebenfalls verwenden.
Das Abschlussjahr spielt dabei keine Rolle. Wer beispielsweise bereits vor mehreren Jahren ein HF-Diplom oder einen eidgenössischen Fachausweis erworben hat, ist berechtigt, den entsprechenden Titelzusatz zu führen.
Stellt mir die AKAD ein neues Diplom aus?
Nein, Schulen dürfen rückwirkend keine neuen Diplome mit dem Diplomzusatz ausstellen.
Bereits ausgestellte Diplome, Fachausweise und eidgenössische Diplome bleiben unverändert gültig. Die bisherigen Urkunden werden nicht ersetzt.
Trotzdem dürfen bisherige Absolventinnen und Absolventen seit dem 1. Oktober 2026 den entsprechenden Titelzusatz «Professional Bachelor» bzw. «Professional Master» zusammen mit ihrem geschützten Titel führen.
Kann ich einen offiziellen Diplomzusatz mit «Professional Bachelor» beantragen?
Ja. Für bestimmte bereits erworbene Abschlüsse besteht die Möglichkeit, beim SBFI einen nachträglichen Diplomzusatz zu beantragen. Dieser wird auf Gesuch hin ausgestellt und ist kostenpflichtig.
Dafür müssen die vom SBFI festgelegten Voraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss der betreffende Abschluss im Nationalen Qualifikationsrahmen Berufsbildung (NQR Berufsbildung) eingestuft sein.
Weitere Informationen und das Gesuchsformular stellt das SBFI zur Verfügung.
Bedeutet «Professional Bachelor» dasselbe wie ein Hochschul-Bachelor?
Nein.
Der Professional Bachelor ist kein akademischer Bachelorabschluss einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschule.
Die höhere Berufsbildung und die Hochschulbildung sind zwei eigenständige Bildungswege auf Tertiärstufe. Die neuen Titelzusätze dienen der besseren Verständlichkeit und internationalen Einordnung der Abschlüsse, schaffen jedoch keine zusätzlichen Zulassungsrechte für Bachelor-, Master- oder Weiterbildungsstudiengänge an Hochschulen.
Welche Vorteile bietet ein Abschluss mit Professional Bachelor?
Ein Abschluss der höheren Berufsbildung steht für fundiertes Fachwissen, hohe Praxisorientierung und unmittelbare Anwendbarkeit im Berufsalltag.
Mit dem neuen Titelzusatz profitieren Absolventinnen und Absolventen zusätzlich von:
- höherer internationaler Verständlichkeit
- klarerer Positionierung auf dem Arbeitsmarkt
- besserer Sichtbarkeit im Lebenslauf und auf LinkedIn
- stärkerer Wahrnehmung bei internationalen Unternehmen
- eindeutiger Zuordnung zur Tertiärstufe des Schweizer Bildungssystems
Gerade in einer zunehmend internationalen Arbeitswelt wird die transparente Darstellung von Qualifikationen immer wichtiger.
Unsere Studiengänge mit Professional Bachelor und Professional Master
Ab dem erfolgreichen Abschluss tragen unsere HF-Studiengänge den offiziellen geschützten Titel mit dem Zusatz
Professional Bachelor:
- Dipl. Sozialpädagogin HF / Dipl. Sozialpädagoge HF, Professional Bachelor
- Dipl. Betriebswirtschafter/-in HF (HFW), Professional Bachelor
- Dipl. Wirtschaftsinformatiker/-in HF (HFWI), Professional Bachelor
- Dipl. Versicherungswirtschafter/-in HF, Professional Bachelor
- Dipl. Prozesstechniker/-in HF, Professional Bachelor
- HR-Fachmann/HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Fachmann/Fachfrau im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Führungsfachfrau/Führungsfachmann mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
- Technischer Kaufmann/Technische Kauffrau mit eidg. Fachausweis (TK), Professional Bachelor
- Executive Assistant / Direktionsassistent/-in mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
Professional Master:
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Die Einführung von Professional Bachelor und Professional Master markiert einen wichtigen Meilenstein für die höhere Berufsbildung in der Schweiz.
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